Gottfried Wilhelm Leibniz-Preis

Im Gottfried Wilhelm Leibniz-Programm werden Wissenschaftler*innen für herausragende wissenschaftliche Leistungen ausgezeichnet.

Der Preis ist der wichtigste Forschungsförderpreis in Deutschland. Er wurde 1985 eingerichtet.

Art des Preises

Der wichtigste Forschungsförderpreis in Deutschland

Ziel der Förderung

Ziel dieses Programms ist es, herausragende Spitzenforscher*innen zu ehren, ihre Forschungsmöglichkeiten zu erweitern und ihnen die Beschäftigung besonders qualifizierter Wissenschaftler*innen in frühen Karrierephasen zu erleichtern.

Anzahl der Preise und Preissumme

Jährlich bis zu zehn Preise, dotiert mit einer Preissumme von jeweils bis zu 2,5 Millionen Euro

Vorschlagsberechtigte

Eine Eigenbewerbung ist nicht möglich.

Vorschlagsberechtigt sind die Universitäten und ihnen gleichgestellte Hochschulen mit Promotionsrecht in Deutschland, die Mitglieder der Deutschen Forschungsgemeinschaft, die Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren, das European Molecular Biology Laboratory, die Sprecher*innen der Fachkollegien der Deutschen Forschungsgemeinschaft, die bisherigen Leibniz-Preisträger*innen sowie die ehemaligen Mitglieder des Auswahlausschusses.

Kriterien für die Auswahl der Preisträger*innen 

Ausgezeichnet werden können qualitativ herausragende Forscher*innen, die gemessen an dem Stadium ihres wissenschaftlichen Werdegangs exzellente grundlegende Leistungen in ihren Forschungsgebieten im internationalen und nationalen Rahmen erbracht haben und von denen in Zukunft erwartet werden kann, dass sie durch weitere wissenschaftliche Spitzenleistungen die Forschungslandschaft in Deutschland nachhaltig prägen werden. Kriterium für eine Nominierung ist die wissenschaftliche Exzellenz der bisherigen Arbeit der Forscher*innen. Der Preis kann an Wissenschaftler*innen aus allen Wissenschaftsbereichen verliehen werden, die an einer Forschungseinrichtung in Deutschland oder an einer deutschen Forschungseinrichtung im Ausland tätig sind.

Auswahl der Preisträger*innen 

Die Entscheidung über die Auszeichnung trifft der Hauptausschuss der Deutschen Forschungsgemeinschaft aufgrund einer Empfehlung des eigens hierfür eingesetzten Auswahlausschusses für das Gottfried Wilhelm Leibniz-Programm.

Nominierungsaufruf

Der Aufruf zur Nominierung wird den Vorschlagsberechtigten jährlich mit Angabe einer Eingangsfrist übersandt. Die Nominierungsfrist liegt i.d.R. Mitte Januar für eine Auszeichnung im Folgejahr.

Unterlagen und Einreichung der Nominierung

Einzureichen sind die folgenden Unterlagen nach Möglichkeit in englischer und deutscher Sprache: Eine den Vorschlag begründende circa ein- bis zweiseitige fachliche und persönliche Würdigung, ein wissenschaftlicher Lebenslauf (ohne Fotos der vorgeschlagenen Personen), ein aktuelles Publikationsverzeichnis. Über die Würdigung hinausgehende zusätzliche Empfehlungs- oder Unterstützungsschreiben sowie weitere Unterlagen werden nicht angenommen. Bei der Auswahl von geeigneten Kandidat*innen ist die Empfehlung zum „Umgang mit Risiken in internationalen Kooperationen“ zu beachten. 

Die Vorschläge sollen über das elan-Portal der DFG eingereicht werden.

Formulare und Merkblätter

Kontakt

Dr. Christina Elger
E-Mail: christina.elger@dfg.de
Telefon: +49 (228) 885-3117