Nein, das Antragspaket besteht aus mehreren, in sich abgeschlossenen Projekten, bei denen Intensität und Dauer der Zusammenarbeit unterhalb dessen liegt, was in Forschungsgruppen üblich ist.
Nein. Diese Mittel sind den koordinierten Verfahren vorbehalten, in denen Intensität, Dauer oder Anzahl der Projekte über den Umfang eines Antragspaketes hinausgehen. Wie in allen Projekten ist es aber auch hier beispielsweise möglich, für den im üblichen Rahmen notwendigen Austausch mit anderen Wissenschaftler*innen entsprechende Reisekosten zu beantragen. Diese werden dann in den einzelnen Projekten bewilligt.
Es gilt die Kooperationspflicht bezogen auf jedes einzelne Projekt. Da es sich um Einzelprojekte handelt, kann die Kooperationspflicht nicht über das Paket erfüllt werden.
Grundsätzlich nicht. Im Paket steht jeder Antrag für sich selbst. Daher können auch lediglich einzelne Anträge aus einem Paket gefördert werden. Entscheidend ist die Qualität des einzelnen Projekts und der daraus resultierende Erkenntnisgewinn.