Nach Möglichkeit sollten Sie sich bei der Abfassung eines Antrags an der im "Leitfaden für Antragstellende (LIS)", bei der Abfassung eines Arbeitsberichts an der im "Leitfaden für Projektberichte" dargestellten Struktur orientieren. Die Leitfäden stehen Ihnen auf folgender Seite zum Download zur Verfügung:
In den regulären Förderprogrammen können Anträge in der Regel jederzeit eingereicht werden. Eine Ausnahme bilden gelegentlich sogenannte „Aktionslinien“ oder Ausschreibungen. Bitte konsultieren Sie in jedem Fall das zugehörende Merkblatt bzw. den Ausschreibungstext.
Für die Begutachtung von Anträgen muss ein Zeitraum von fünf bis sechs Monaten kalkuliert werden.
Alle Anträge werden sowohl von Fachwissenschaftler*innen als auch von ausgewiesenen Expert*innen der Informationsbranche (Bibliothekar*innen, Archivar*innen etc.) begutachtet.
Bei der Beantragung von Mitteln für Geräte oder Dienstleister sind dem Antrag jeweils zwei Vergleichsangebote für jeden Posten beizufügen.
Nach Eingang des Antrags erhalten Sie von uns zunächst eine Eingangsbestätigung. Eventuell erhalten Sie zudem schriftliche Rückfragen zu Ihrem Antrag. Schließlich erhalten Sie nach Abschluss des Verfahrens von uns ein Entscheidungsschreiben (Ablehnung / Bewilligung).
Benötigte Mittel sollen jeweils für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten im voraus abgerufen werden (DFG-Vordruck 41.034).
Bitte wenden Sie sich per Email direkt an die Geschäftsstelle.
Die Allianz der Wissenschaftsorganisationen hat sich in ihrer Initiative „Digitale Information“ mit Fragen zum Zweitverwertungsrecht auseinander gesetzt. Daraus ist ein Katalog an relevanten Fragen und Antworten entstanden.
Die für Ihr Anliegen zuständigen Ansprechpersonen können Sie dieser nach programmbezogenen Kriterien aufgebauten Übersicht entnehmen. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte mit einer kurzen Projektskizze an:
zu den DFG-Förderprogrammen: