Die Qualität eines wissenschaftlichen Aufsatzes oder eines Konferenzbeitrags kann immer nur anhand der einzelnen Veröffentlichung beurteilt werden. In vielen Fachbereichen sorgen Verfahren des Peer Review für die Qualitätssicherung eines Beitrags. Wird ein Beitrag ohne eine solche Qualitätssicherung veröffentlicht, bedeutet dies nicht automatisch, dass der Beitrag schlecht ist. Es hat ihn nur eben niemand fachlich eingeschätzt – er wurde nur auf Basis des Wissens der Autorinnen und Autoren veröffentlicht.
Die DFG legt Wert darauf, dass Veröffentlichungen ein fachlich anerkanntes Qualitätsüberprüfungsverfahren durchlaufen. Neben dem klassischen Peer-Review-Verfahren werden prinzipiell auch Open Peer Review, Post Publication Peer Review, Community Peer Review usw. als qualitätssichernde Mechanismen anerkannt, sofern Verifikations- und Korrekturmöglichkeiten im Prozess der Veröffentlichung bzw. nach der Veröffentlichung vorgesehen sind.
Eine Publikationsentscheidung sollte immer eine überlegte und informierte Entscheidung sein (siehe auch Leitlinie 15: Publikationsorgan der Leitlinien zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis der DFG (2019)). Die Initiative „Think. Check. Submit.“, die von Verlags- und Bibliotheksverbänden unterstützt wird, gibt Wissenschaftler*innen eine hilfreiche Checkliste an die Hand, mit der die Vertrauenswürdigkeit und Seriosität einer wissenschaftlichen Zeitschrift beurteilt werden kann. Diese dreistufige Checkliste wurde in zahlreiche Sprachen, unter anderem auch ins Deutsche übersetzt.
Für Publikationen im goldenen Weg des Open Access kann auch eine Orientierung am Directory of Open Access Journals (DOAJ) erfolgen. Das DOAJ ist ein Verzeichnis qualitätsgesicherter Open-Access-Zeitschriften. Zeitschriften, die hier nicht aufgeführt sind, sollten Autorinnen und Autoren auf verschiedene Aspekte der Seriosität prüfen wie Herausgeberschaft, Qualitätssicherungsverfahren, Standort des Verlags, etc. Auch der oder die Open-Access-Beauftragte der eigenen Universität kann hier unterstützend beraten.
Die DFG ist auf verschiedenen Ebenen gegen Predatory Journals aktiv:
Die 2019 von der DFG herausgegebenen „Leitlinien zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis“ umfassen auch explizite Hinweise zur Auswahl von Publikationsorten. Alle Mitglieder der DFG haben sich verpflichtet, diese Leitlinien umzusetzen.
Auf der Ebene wissenschaftspolitischer Positionierungen hat die DFG 2018 zusammen mit acht Partnern der Allianz der Wissenschaftsorganisationen eine Stellungnahme zur Qualitätssicherung von wissenschaftlichen Veröffentlichungen vorgelegt.
Auf der Ebene der Projektförderung hat die DFG Kriterien zur Qualitätssicherung in einschlägige Förderprogramme, zum Beispiel in das Programm „Open-Access-Publikationskosten“, aufgenommen.
Auch an den Universitäten und Fachhochschulen gibt es bereits zahlreiche Maßnahmen der Open-Access-Qualitätssicherung, wie die 2020 erfolgte Evaluation des DFG-Förderprogramms „Open Access Publizieren“ (2010-2020) gezeigt hat (siehe Grafik).
Existierende Maßnahmen für Open-Access-Qualitätssicherung an Universitäten und Fachhochschulen