Zwischen der DFG und der Landesregierung der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol (im Folgenden: „Land Südtirol“) wurde ein Abkommen über eine Zusammenarbeit bei Begutachtung und Förderung von integrierten bilateralen Forschungsprojekten (Lead Agency-Verfahren) abgeschlossen, um die Durchführung grenzüberschreitender Forschungsprojekte zu erleichtern.
Ziel der Förderung
Durchführung eines gemeinsamen thematisch und zeitlich begrenzten Forschungsvorhabens in der Einzelförderung mit Partner*innen aus Südtirol.
Antragsberechtigung
Für die Antragsberechtigung auf deutscher Seite gelten die üblichen Regeln der DFG inkl. der Kooperationspflicht. Die Partner*innen aus Südtirol müssen ihrerseits bei dem Land Südtirol antragsberechtigt sein. Nicht antragsberechtigt: Angehörige einer Einrichtung, die nur erwerbswirtschaftlichen Zwecken dient; Angehörige einer Einrichtung, dem/der es nicht gestattet ist, Ergebnisse in allgemein zugänglicher Form zu veröffentlichen.
Anforderungen an das Projekt
Die gemeinsamen Projektanträge stehen im Wettbewerb mit den rein nationalen Anträgen. Hohe wissenschaftliche Qualität und Originalität des Forschungsvorhabens auf internationalem Niveau ist daher erforderlich.
Die Antragseinreichung von Kooperationsprojekten mit dem Land Südtirol erfolgt immer bei der DFG als Lead Agency. Im Falle einer Bewilligung werden die Projekte durch die jeweils zuständige Förderorganisation finanziert.
Art und Umfang der Förderung
Art und Umfang der Förderung des deutschen Projektteils richten sich vollständig nach den Regeln für die Sachbeihilfe. Bei Interesse einen Antrag in anderen DFG-Förderprogrammen einzureichen, nehmen Sie bitte zunächst Kontakt mit der DFG auf.
Dauer der Förderung
Projektspezifisch (max. 36 Monate)
Formulare und Merkblätter
Keine Einreichungsfrist. Eine Antragstellung kann jederzeit erfolgen.
DFG:
Antragstellung im Einzelverfahren
Fachliche Angelegenheiten
Land Südtirol:
Informationen des Landes Südtirol zum D-Süd Lead Agency-Verfahren im Internet: