Die DFG bewilligt Personalmittel zur Finanzierung von 65 Prozent bis 100 Prozent einer Vollzeitstelle TV-L E13. Die zuständigen Fachkollegien der DFG legen für die einzelnen Fächer den Stellenumfang fest, hierfür ist das maßgebliche Kriterium die nationale und internationale Wettbewerbssituation in den jeweiligen Fächern. Bevor der Hauptausschuss 2009 die Fachkollegien dazu ermächtigt hat, wurden überwiegend 50-Prozent-Stellen oder Stipendien vergeben. Ziel war und ist es, eine wissenschaftliche Karriere attraktiver und konkurrenzfähig zu machen.
Eine Übersicht über die von den Fachkollegien geregelten Stellenanteile finden Sie hier:
Wenn Sie promovieren möchten, können Sie in Graduiertenkollegs oder durch Stellen in DFG-finanzierten Projekten gefördert werden. Auch in Sonderforschungsbereichen (SFB) werden Doktorandinnen und Doktoranden zur Mitarbeit eingestellt. Zudem bieten einige SFB sogenannte „Integrierte Graduiertenkollegs“. Freie Stellen sind auf unserer Webseite mit den Stellenausschreibungen aus DFG-geförderten Vorhaben ausgeschrieben.
Die Stellen werden von den Graduiertenkollegs, Sonderforschungsbereichen oder Projektleitungen selbst vergeben. Bitte bewerben Sie sich daher direkt bei den Leitungspersonen dieser Einrichtungen oder Projekte.
Um eine individuelle Förderung für Ihre Promotion können Sie sich nicht bei der DFG bewerben, da eine Grundvoraussetzung für einen Antrag bei der DFG ist, dass Sie bereits promoviert sind.
Die Fördermöglichkeiten, die Ihnen die DFG je nach Karrierestufe bieten kann, stellen wir Ihnen auf den Informationsseiten zur wissenschaftlichen Karriere vor.
Die DFG kann keine Promotionen im Ausland fördern. Als Doktorand*in in einem Graduiertenkolleg können Sie aber von den internationalen Kontakten profitieren und Auslandsaufenthalte absolvieren. Bei der Programmvariante der Internationalen Graduiertenkollegs gehören mehrmonatige (etwa sechs- bis zwölf-monatige) Aufenthalte bei der internationalen Partnereinrichtung zum Programm. Ein Promotionsstudium, das durchweg im Ausland erfolgt, ist mit der Stelle oder dem Stipendium eines Graduiertenkollegs aber nicht möglich.
Die DFG ist an der Vergabe von Stellen für Doktorand*innen nicht beteiligt. Bitte wenden Sie sich an die Leitungspersonen der Einrichtung oder des Projekts, in der oder in dem Sie mitarbeiten möchten. Dort erfahren Sie auch, ob es aktuell freie Stellen gibt.
In der Liste der derzeit geförderten Graduiertenkollegs können Sie nach einem thematisch passenden Kolleg suchen. Außerdem sind im Informationssystem GEPRIS sämtliche DFG-geförderten Projekte recherchierbar. Darin können Sie spezifisch nach Fachgebieten, einzelnen Wissenschaftler*innen, Universitäten oder Programmtypen suchen.
Auf aktuelle Ausschreibungen weist die Webseite zu den Stellenausschreibungen aus DFG-geförderten Vorhaben hin.
Die konkreten Voraussetzungen legen die einzelnen Graduiertenkollegs und Projekte sowie die jeweils gültige Promotionsordnung fest. Allgemein sollten Sie Ihr Universitätsstudium zügig und mit sehr gutem Erfolg abgeschlossen haben und Talent sowie Motivation für die Forschung mitbringen. Auch sollten Ihr Interessenschwerpunkt und Ihre Qualifikation zum Thema des jeweiligen Kollegs bzw. Projekts passen. In Ihrem bisherigen Werdegang sollten Sie Leistungsbereitschaft und wissenschaftliches Interesse gezeigt haben und nach Möglichkeit erste Erfahrungen im wissenschaftlichen Arbeiten vorweisen können. Die Promotion sollte sich zudem sinnvoll in Ihren bisherigen beruflichen Lebenslauf und Ihre zukünftige Karriereplanung einfügen.
Haben Sie einen Bachelorabschluss oder anderen Abschluss, der gemäß der jeweiligen Prüfungsordnung nicht als Promotionszugangsvoraussetzung anerkannt ist, sollten Sie sich bei der Sprecher*in des Graduiertenkollegs nach den Aufnahmebedingungen erkundigen. Einige Graduiertenkollegs bieten Qualifizierungsstipendien (934 Euro/Monat) für maximal zwölf Monate an, um Interessierten in diesen Fällen einen zügigen Zugang zur Promotion zu eröffnen.
Nein. Die Auswahl geeigneter Bewerber*innen in Graduiertenkollegs und anderen DFG-finanzierten Projekten soll in einem leistungsbezogenen und transparenten Verfahren erfolgen, das sich an den Voraussetzungen der Kandidat*innen orientiert, nicht aber an deren Alter.
Selbstverständlich. Wenn Sie nach Deutschland kommen möchten, können Sie in DFG-geförderten Graduiertenkollegs und Projekten promovieren. Bewerbungen von internationalen Bewerber*innen sind den Leitungen der Graduiertenkollegs und Projekte sehr willkommen. Viele DFG-geförderte Projekte und Einrichtungen bieten ihr Studienprogramm auf Englisch an und führen für ihre internationalen Promovierenden Sprachkurse durch.
Welche Sprachkenntnisse für die Aufnahme als Doktorand*in erforderlich sind, erfahren Sie direkt von den Leitungspersonen der jeweiligen Graduiertenkollegs und DFG-Projekte.
Die individuelle Förderdauer für Doktorand*innen in einem Graduiertenkolleg beträgt in der Regel mindestens 36 Monate. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass die individuelle Förderdauer in einzelnen Graduiertenkollegs auf bis zu 48 Monate verlängert wird bzw. von vorneherein eine längere individuelle Förderdauer von bis zu 48 Monaten ermöglicht wird. Nehmen Sie hierzu mit der Sprecher*in des Sie interessierenden Graduiertenkollegs Kontakt auf.
In der Regel schließt die Universität mit Ihnen einen Arbeitsvertrag. Die DFG empfiehlt den Abschluss einer Betreuungsvereinbarung, in der für beide Seiten – die Betreuenden wie die Betreuten – die jeweiligen Aufgaben und Pflichten sowie die Grundsätze der Betreuung und die Rahmenbedingungen festgehalten werden.
Konzepte zur Unterstützung von Chancengleichheit sind eine Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Bewilligung von DFG-finanzierten Graduiertenkollegs und Projekten. DFG-Forschungsverbünde können Gelder beantragen, um Wissenschaftler*innen gezielt in ihrer wissenschaftlichen Karriere zu fördern. Außerdem wird erwartet, dass Frauen auf allen Ebenen des Kollegs in angemessener Zahl vertreten sind. Doktorand*innen mit Familie werden zusätzlich unterstützt.
Konzepte zur Vereinbarkeit von Familie und Wissenschaft sind Voraussetzung für die Bewilligung von DFG-finanzierten Graduiertenkollegs und Projekten.
Für die Promotionsfinanzierung im Rahmen von Graduiertenkollegs gelten die üblichen gesetzlichen Regelungen und Leistungen.
Die DFG betrachtet es als Selbstverständlichkeit, dass Menschen mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen auch in DFG-geförderten Graduiertenkollegs chancengleich dabei sein können. Bitte beachten Sie dabei, dass für Mitglieder des Graduiertenkollegs mit anerkannter Schwerbehinderung oder Gleichstellung mit einer Schwerbehinderung vorrangig die Leistungen des Sozialsystems in Anspruch zu nehmen sind und lassen Sie sich ggfs. von zuständigen Stellen vor Ort beraten. Dies können insbesondere der Betriebsrat, die integrationsbeauftragte Person oder die Schwerbehindertenvertretung vor Ort an der wissenschaftlichen Einrichtung sein. Hilfe für Betroffene und den Arbeitgeber bieten auch die zuständigen Behörden (beispielsweise das Inklusions- oder Integrationsamt, weitere Informationen unter: www.bih.d) und speziell für die von gesundheitlichen Einschränkungen Betroffenen die „Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung“ (www.teilhabeberatung.d) an.
Informationen rund um das Thema „Promovieren mit Behinderung“ stellt auch zielgruppenorientiert die aus einem wissenschaftlichen Projekt entstandene externe Webseite „PROMI – Promotion inklusive“ (Promovieren mit Behinderung) zur Verfügung. Dort werden neben einem einführenden barrierefreien Video insbesondere detaillierte Informationen für Menschen die mit gesundheitlicher Einschränkung promovieren angeboten (in deutscher und englischer Sprache). Weiterhin finden Sie dort spezielle Informationen für Betreuer*innen von Promovierenden mit Behinderung und für die arbeitgebende Einrichtung: https://promi.uni-koeln.de.
Sollte es aufgrund einer Behinderung oder chronischen Erkrankung in Bezug auf die DFG-Förderung im Graduiertenkolleg besondere Fragen geben, lassen Sie sich bitte von der DFG-Geschäftsstelle beraten. So besteht u.a. die Möglichkeit, nicht in Anspruch genommene Personalmittel für Promovierende aufgrund einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit, in denen ein gesetzlicher oder tarifvertraglicher Anspruch auf Entgeltfortzahlung nicht besteht, zu einem späteren Zeitpunkt personenbezogen wieder zur Verfügung stellen. Ebenso besteht bei persönlichen Gründen wie z.B. Behinderung oder chronische Krankheit die Option der Teilzeittätigkeit bei gleichzeitiger Streckung der Vertragslaufzeit. Für die Genehmigung entsprechender Mittelverwendungen, sollte bei Anzeichen entsprechender Situationen die Sprecherin oder der Sprecher des Graduiertenkollegs bitte umgehend mit der für das Kolleg zuständigen Person in der DFG-Geschäftsstelle Kontakt aufnehmen.
Als Promovierende in einem DFG-Graduiertenkolleg können Sie selbst Workshops mit den Mitgliedern thematisch verwandter Graduiertenkollegs organisieren, um sich über Forschungsergebnisse und Erfahrungen auszutauschen und sich zu vernetzen. Bei Interesse sprechen Sie bitte die Sprecher*in Ihres Graduiertenkollegs an.
Promovierende aus Graduiertenkollegs und Sonderforschungsbereichen in den Natur- und Ingenieurwissenschaften können durch das RISE-Programm Forschungsstipendiat*innen aus Nordamerika einladen und betreuen. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Sprecher*in Sprecher Ihres Graduiertenkollegs.
Nein, die DFG gewährt keine Abschlussförderung. Von den Graduiertenkollegs wird erwartet, dass sie durch intensive Betreuung, ein günstiges Forschungsumfeld und passende Promotionsthemen sicherstellen, dass die Promovierenden ihre Doktorarbeiten zügig innerhalb des geplanten Zeitraums abschließen können. Gelingt die Fertigstellung nicht während der Förderdauer durch das Graduiertenkolleg, sind die Betreuer*innen bzw. die Universität aufgerufen, eine Abschlussfinanzierung zu gewähren oder zu vermitteln.
Wenn Sie Mitglied in einem Graduiertenkolleg sind, können Sie an den Publikationsmitteln teilhaben, die dem Kolleg zur Verfügung stehen. Über die Vergabe der Mittel entscheiden die Wissenschaftler*innen, die das Kolleg tragen.
Sind Sie nicht Mitglied in einem Graduiertenkolleg, ist es zwar nicht grundsätzlich ausgeschlossen, von der DFG eine Druckkostenbeihilfe für eine Dissertation zu erhalten, aber die Hürden sind vergleichsweise hoch. Hinweise gibt Ihnen das Merkblatt „Publikationsbeihilfe“ (DFG-Vordruck 51.10).
Falls die DFG Ihnen nicht weiterhelfen kann, gibt es noch eine Reihe von Stiftungen oder Organisationen, die möglicherweise Unterstützung bieten können.
Ihr Promotionsthema sollte in einem Gebiet liegen, das Sie interessiert und für das Sie qualifiziert sind. Besprechen Sie Themenideen mit erfahreneren Wissenschaftler*innen, um Machbarkeit und Qualität sicherzustellen. Sie sollten sich vor allem mit Ihrer Betreuer*in absprechen, damit eine gute Betreuung sichergestellt werden kann. Auch bei sorgfältiger Vorbereitung ändern und konkretisieren sich Promotionsthemen häufig noch während der Promotion.
Möchten Sie in einem Graduiertenkolleg promovieren, muss Ihr Promotionsthema zum Forschungsprogramm des Kollegs passen. Das Informationssystem GEPRIS ist eine Datenbank, die über alle DFG-geförderten Graduiertenkollegs und Projekte informiert. Darin können Sie spezifisch nach Fachgebieten, einzelnen Wissenschaftler*innen, Universitäten oder Programmtypen suchen. Bei Interesse an einem Programm wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Leitungsperson.
Aktuelle Ausschreibungen finden Sie auch in den Stellenausschreibungen aus DFG-geförderten Vorhaben.
Die Wahl der Betreuer*in orientiert sich zunächst am Interessengebiet, in dem Sie promovieren möchten. Darüber hinaus sollten Sie sich Gedanken machen, wie viel Zeit Ihre Betreuer*in für die Zusammenarbeit mit Ihnen haben wird und wie erfahren sie oder er in der Betreuung von Promovierenden ist. Es lohnt sich, solche Dinge in einem Vorgespräch anzusprechen und auch mit Promovierenden zu sprechen, die bereits in einem Betreuungsverhältnis zu der Person stehen. Es ist meist hilfreich und häufig Standard, eine Zweitbetreuer*in in die Arbeit einzubinden.
Wenn Sie innerhalb eines strukturierten Programms promovieren, wie etwa in einem Graduiertenkolleg, dann besteht ein bereits ausgearbeitetes Betreuungskonzept, das die Rahmenbedingungen der Betreuung regelt.
Generell lässt sich die Qualität der Betreuung schwer vorhersagen. Das Betreuungsverhältnis ist, wie alle zwischenmenschlichen Beziehungen, stark von der Dynamik und dem Verständnis zwischen den beiden involvierten Personen abhängig. Dabei kommt auch Ihnen eine gewisse Gestaltungsverantwortung zu. Rechte und Verantwortlichkeiten beider Seiten können in einer Betreuungsvereinbarung niedergelegt werden.
Bitte wenden Sie sich zur Klärung dieser Fragen an das Akademische Auslandsamt oder das Welcome Centre an Ihrer Universität. Hilfreiche Tipps für Wissenschaftler*innen, die neu in Deutschland sind, finden Sie auch im Europäischen Mobilitätsportal Euraxess. Für internationale Stipendiat*innen bietet der DAAD eine Gruppenversicherung mit vergleichsweise günstigen Konditionen an.
Während der Zeit der Promotion erfordert die Forschungsarbeit scheinbar alle Aufmerksamkeit, und der Blick über die Abgabe der Dissertation hinaus erscheint kaum möglich. Es lohnt sich jedoch, sich schon frühzeitig Gedanken zu machen, was Sie nach der Promotion machen möchten. Sprechen Sie mit Ihren Betreuer*innen und mit anderen wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Personen in Ihrem Umfeld. Nutzen Sie die Beratungsangebote Ihrer Universität. Dies ermöglicht es Ihnen, schon während der Promotion gezielt Kontakte zu knüpfen und Optionen abzuwägen, auf die Sie später zurückgreifen können.
Wenn Sie in der Forschung bleiben möchten, ist wichtig zu wissen: Mit dem erfolgreichen Abschluss Ihrer Promotion sind Sie antragsberechtigt bei der DFG und können Ihre eigenen Projekte beantragen. Um eine frühe Selbständigkeit der Absolventinnen und Absolventen zu fördern, bieten manche DFG-finanzierte Graduiertenkollegs, aber auch viele andere DFG-Verbundprojekte eine sogenannte ‚Anschubförderung‘. Diese ermöglicht es, hervorragende Absolvent*innen unmittelbar im Anschluss an die Promotion finanziell zu unterstützen, damit sie mit Blick auf anschließende eigenständige Projektanträge eigene Forschungsthemen erarbeiten können. Wenn Sie an einer entsprechenden Förderung Interesse haben, sollten Sie sich mit der Leitung des Graduiertenkollegs bzw. des DFG-Projekts in Verbindung setzen, um die Möglichkeiten zu besprechen. Auch bieten einige Universitäten inzwischen eine solche Anschubförderung an.
Eine Orientierung, welche Fördermöglichkeiten Ihnen die DFG je nach Karrierestufe bieten kann, geben die Informationsseiten zur wissenschaftlichen Karriere.
zu den DFG-Förderprogrammen: