Bereits in einem frühen Planungsstadium für einen neuen Sonderforschungsbereich stehen Ihnen Ansprechpersonen in der Gruppe „Sonderforschungsbereiche“ gerne für Informationen und Fragen zur Verfügung. In fachlichen Fragen können Sie sich an die zuständigen Ansprechpersonen in der Abteilung „Fachliche Angelegenheiten der Forschungsförderung“ wenden. Auf Wunsch bietet die Geschäftsstelle auch eine informelle Vorberatung an.
Die Entscheidungen zur Einrichtung und Förderung von Sonderforschungsbereichen und Sonderforschungsbereich/Transregio erfolgen in einem zweistufigen Verfahren:
Auf der ersten Stufe führt die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) ein Beratungsgespräch unter Beteiligung von externen Fachkolleg*innen durch. Ziel des Gesprächs ist es zum einen, der Initiative für ihre weiteren Überlegungen eine Einschätzung zu vermitteln, ob ihre SFB-Skizze eine geeignete Grundlage für einen Sonderforschungsbereich darstellt und welche Veränderungen sinnvoll sein könnten. Zum anderen dient das Ergebnis des Beratungsgesprächs dem SFB-Senatsausschuss als Grundlage für seine vergleichende Diskussion aller im vorhergehenden Zeitraum beratenen Skizzen. Mit der Absicht, nur wirklich aussichtsreiche Initiativen zur Antragstellung aufzufordern, spricht der Senatsausschuss zu jeder Skizze eine Empfehlung für oder gegen eine Antragstellung aus. Das Durchlaufen der Skizzenphase ist in jedem Fall verpflichtend für die Einreichung eines Antrags zur Einrichtung eines Sonderforschungsbereichs.
Das Beratungsgespräch erfolgt auf der Grundlage einer maximal 120-seitigen Skizze. Die Skizze sollte die gemeinsame Zielrichtung und das gemeinsame Arbeitsprogramm, den Forschungsstand, die institutionellen Voraussetzungen sowie die geplanten Teilprojekte und deren Vernetzung vorstellen.
An dem halbtägigen Beratungsgespräch nehmen bis zu fünf Projektinitiator*innen , rund fünf fachnahe Wissenschaftler*innen, ein Mitglied des DFG-Senatsausschusses für die Sonderforschungsbereiche sowie Mitarbeiter*innen der DFG-Geschäftsstelle teil.
Formulare und Merkblätter
Die zweite Stufe umfasst die Begutachtung und Entscheidung über den von der jeweiligen Hochschule eingereichten, schriftlichen Vollantrag. Bei SFB/Transregio stellen in der Regel bis zu drei Hochschulen einen gemeinsamen Antrag.
Bereits eingerichtete Sonderforschungsbereiche können am Ende einer vierjährigen Förderperiode ohne weiteres Beratungsgespräch Fortsetzungsanträge für eine zweite bzw. dritte Förderperiode einreichen.
Die Begutachtung dauert zwei Tage und verläuft nach einem für alle Sonderforschungsbereiche einheitlichem Schema. Die für den jeweiligen Sonderforschungsbereich spezifisch zusammengestellte Prüfungsgruppe besteht aus etwa zehn fachnahen Gutachter*innen. Hinzu kommen zwei wissenschaftliche Mitglieder des Senats- und Bewilligungsausschusses für die Sonderforschungsbereiche (s. u. „Entscheidungsgremien“), die als fachnahe bzw. fachferne Berichterstatter*innen im Senats- und Bewilligungsausschuss über den Verlauf und das Ergebnis der Begutachtung berichten. Ferner nehmen Mitarbeiter*innen der DFG-Geschäftsstelle teil. Diese Prüfungsgruppe erarbeitet Entscheidungsempfehlungen zu den einzelnen Teilprojekten und zum Sonderforschungsbereich insgesamt. Diese Empfehlungen werden in einem von der DFG-Geschäftsstelle zu erstellenden Ergebnisprotokoll festgehalten und dem zuständigen Bewilligungsausschuss zur Entscheidungsfindung vorgelegt.
Die Entscheidung über die Einrichtung bzw. Förderung von Sonderforschungsbereichen erfolgt in der zweimal jährlich (Mai und November) stattfindenden Sitzung des Bewilligungsausschusses (s. u. „Entscheidungsgremien“): Auf der Grundlage eines Ergebnisprotokolls der Begutachtung und der Referate der beiden bei der Begutachtung anwesenden Berichterstatter*innen entscheidet der SFB-Bewilligungsausschuss auf der Basis einer fächerübergreifenden und vergleichenden Diskussion über die Förderung.
Formulare und Merkblätter
Alle weiteren Merkblätter sowie die entsprechenden Vorlagen in englischer Sprache finden Sie auch unter: