Sonderforschungsbereiche, die zu ihren Forschungsfragen, Arbeitsmethoden und Erkenntnissen den Dialog mit der außerwissenschaftlichen Öffentlichkeit suchen möchten, können ihre Kommunikationsmaßnahmen im Rahmen des zentralen Verwaltungsprojektes oder eines eigenständigen Teilprojekts Wissenschaftskommunikation durchführen.
Für einzelne, kleinere Maßnahmen der Wissenschaftskommunikation werden die im zentralen Verwaltungsprojekt beantragten und bewilligten pauschalen Mittel eingesetzt. Dies gilt beispielsweise für Standardaktivitäten der Wissenschaftskommunikation, wie der Gestaltung des Internetauftritts, der Beteiligung des SFB an langen Nächten der Wissenschaft oder an Girls‘ /Boys‘ Days der Universitäten.
Größere, langfristig angelegte und projektförmig organisierte Vorhaben der Wissenschaftskommunikation werden im Rahmen eines Teilprojekts Wissenschaftskommunikation beantragt und durchgeführt. Zu solchen Vorhaben gehören zum Beispiel Mitmach- und Schülerlabore, große Ausstellungsprojekte oder die Konzeption und Implementierung virtueller Umgebungen zum Zwecke der Wissenschaftskommunikation.
Anträge für ein Teilprojekt Wissenschaftskommunikation können für einen oder mehrere SFB gemeinsam in einem Einrichtungs- oder Fortsetzungsantrag gestellt werden. Es besteht zudem in begründeten Fällen die Möglichkeit, das Teilprojekt Wissenschaftskommunikation als Nachantrag während einer Förderperiode einzureichen.
Hinweise zur Beantragung eines Teilprojekts Wissenschaftskommunikation – auch in Form eines Nachantrags – finden Sie in den Antragsmustern für Sonderforschungsbereiche und SFB/Transregio.
Für das Forum Wissenschaftskommunikation 2018 in Bonn hat die DFG Steckbriefe zu Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und Wissenschaftskommunikation in Sonderforschungsbereichen zusammengestellt.
Fact Sheets aus SFB
Weitere Informationen zur Öffentlichkeitsarbeit und Wissenschaftskommunikation in Sonderforschungsbereichen
E-Mail: | ricarda.matheus@dfg.de |
Telefon: | +49 (228) 885-2231 |