Verwendungsrichtlinien sind Allgemeine Geschäftsbedingungen. Sie werden Bestandteil des privatrechtlichen Fördervertrages (Bewilligung) zwischen der Deutschen Forschungsgemeinschaft und der Bewilligungsempfängerin beziehungsweise dem Bewilligungsempfänger.
Aufgrund unterschiedlicher Ausrichtungen der DFG-Förderprogramme existieren mehrere Verwendungsrichtlinien. Diese haben jeweils eine eigene Vordrucknummer.
Die Vordrucknummer der Verwendungsrichtlinien setzt sich wie folgt zusammen:
Bsp.: DFG-Vordruck 2.01 – 08/11
[2.01] = Verwendungsrichtliniennummer
[08/11] = Versionsnummer
Aufgrund von Aktualisierungsbedarfen können im Laufe der Zeit unterschiedliche Versionen ein und derselben Verwendungsrichtlinien entstehen. Daher setzt sich die Versionsnummer aus dem Monat und Jahr zusammen, ab dem die jeweilige Version gültig ist.
Die für den einzelnen Fördervertrag maßgebenden Verwendungsrichtlinien werden im Bewilligungsschreiben ausdrücklich genannt. Sie gelten für die gesamte Dauer der Förderung unabhängig davon, ob in der Folgezeit eine Überarbeitung der einschlägigen Verwendungsrichtlinien erfolgt und daraus eine neue Version entsteht.
In der nachfolgenden Liste sind die verschiedenen Versionen einer bestimmten Verwendungsrichtliniennummer aufgeführt.
Eine Übersicht der Verwendungsrichtlinien sortiert nach Verwendungsrichtliniennummern kann der Gesamtliste der DFG-Vordrucke entnommen werden:
Nr. [Version] | Sprache | Titel | Downloads |
---|---|---|---|
[04/14] | DE | Verwendungsrichtlinien für Sachbeihilfen mit Leitfaden für Abschlussberichte und Regeln guter wissenschaftlicher Praxis | |
[08/11] | DE | Verwendungsrichtlinien für Sachbeihilfen mit Leitfaden für Abschlussberichte und Regeln guter wissenschaftlicher Praxis |