Die „Anlage zu den Verwendungsrichtlinien Graduiertenkollegs“ (DFG-Vordruck 2.22a) war bis 2019 Bestandteil der „Verwendungsrichtlinien Graduiertenkollegs mit Regeln guter wissenschaftlicher Praxis“.
Als Anlage zur den Verwendungsrichtlinien galt für sie auch, dass sie Bestandteil des privatrechtlichen Fördervertrages (Bewilligung) zwischen der Deutschen Forschungsgemeinschaft und der Bewilligungsempfängerin beziehungsweise dem Bewilligungsempfänger war. Dieser Anlage waren die verbindlichen Stipendiensätze zu entnehmen. Diese sind seit 2019 direkt in den Verwendungsrichtlinien selbst festgeschrieben.
Die Vordrucknummer der Anlage setzt sich wie folgt zusammen:
Bsp.: DFG-Vordruck 2.22a – 06/16
[2.22a] = Anlagennummer
[08/16] = Versionsnummer
Die Anlage zu den Verwendungsrichtlinien wurde nur bei Veränderungen der Stipendiensätze angepasst und aktualisiert. Somit galten diese Anlagen auch über mehrere Haushaltsjahre hinweg. Da so im Laufe der Zeit unterschiedliche Versionen ein und derselben Anlage entstanden, setzt sich die Versionsnummer aus dem Monat und Jahr zusammen, ab dem die jeweilige Version gültig war.
Wenn Änderungen der Stipendiensätze im laufenden Haushaltsjahr vorkamen und eine Besserstellung der Stipendiaten zur Folge hatte, wurde dies der Bewilligungsempfängerin (mittelverwaltende Hochschule) rechtzeitig mitgeteilt und war von dieser ab dem Gültigkeitsmonat zu beachten.
Nachfolgend sind die jeweils gültigen Versionen der Anlage zu entnehmen.
Nr. [Version] | Sprache | Titel | Downloads |
---|---|---|---|
[08/16] | DE | Anlage zu den Verwendungsrichtlinien Graduiertenkollegs (Gültigkeitsdauer: 8/2016 - 12/2018) | |
[06/15] | DE | Anlage zu den Verwendungsrichtlinien Graduiertenkollegs (Gültigkeitsdauer: 6/2015 - 7/2016) | |
[04/14] | DE | Anlage zu den Verwendungsrichtlinien Graduiertenkollegs (Gültigkeitsdauer: 4/2014 - 5/2015) |