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Tierversuche sind eine wesentliche Voraussetzung für den Fortschritt in der biologischen und medizinischen Grundlagenforschung und bilden damit die Basis für die Entwicklung neuer Medikamente und Therapien zum Wohle von Mensch und Tier. Aufgrund des Spannungsfelds zwischen Tierschutz auf der einen Seite und der Notwendigkeit von Tierversuchen für die biomedizinische Forschung auf der anderen Seite, bedarf die Genehmigung von Tierversuchen einer ethischen Prüfung in der die Belastung der Tiere gegen den wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn abgewogen wird. Die Wissenschaftler*innen sind aufgefordert, dem Tierschutz in der Forschung Rechnung zu tragen, indem sie Methoden kontinuierlich weiterentwickeln, um Tierversuche zu ersetzen, um die Tierzahlen zu verringern oder um die Versuchsbedingungen für das Tier weniger belastend zu gestalten (3R-Prinzip).
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft hat mit der Senatskommission für tierexperimentelle Forschung ein interdisziplinär zusammengesetztes Gremium eingerichtet, das sich mit aktuellen wissenschaftlichen Entwicklungen sowie den komplexen ethischen und rechtlichen Rahmenbedingungen des Tierschutzes und der tierexperimentellen Forschung beschäftigt. In diesen Fragen berät die Kommission die Wissenschaft und die Gremien und die Geschäftsstelle der DFG sowie Politik und Behörden. Die Senatskommission stellt sich dem Dialog mit der Öffentlichkeit und möchte durch fundierte Informationsmaterialien und die Teilnahme an Fachgesprächen und Diskussionsveranstaltungen zur Versachlichung der kontrovers und oftmals emotional geführten Diskussion zum Thema Tierversuche beitragen. Sie unterstützt die gemeinsame Informationsinitiative „Tierversuche verstehen“ der Allianz der Wissenschaftsorganisationen.
Die DFG vergibt alle zwei Jahre den Ursula M. Händel-Tierschutzpreis, um Wissenschaftler*innen auszuzeichnen, die sich in besonderem Maße um den Tierschutz in der Forschung verdient gemacht haben.