Aufeinander gestapeltete mehrfarbige Holzblöcken

Dual Career in der Wissenschaft

Förderung von Gleichstellung in der Wissenschaft

Unter „Dual Career Couples“ werden Paare verstanden, bei denen beide hochqualifiziert und berufstätig sind und daher versuchen, ihre beruflichen Interessen zu koordinieren. In der Wissenschaft kommen Doppelkarrierepaare häufig vor. In diesem Bereich mit langer Qualifizierungsphase, häufig prekären Beschäftigungsverhältnissen, einem schwer prognostizierbaren Karriereweg und durch steigende Spezialisierung auch steigenden Mobilitätsanforderungen ist es sehr komplex, zwei fortgeschrittene wissenschaftliche Laufbahnen miteinander zu vereinbaren. 

Zugleich ist die Ermöglichung von Doppelkarrieren in der Wissenschaft ein weiterer wichtiger Baustein zur Förderung von Gleichstellung. Die Förderung von Chancengleichheit, Gleichstellung und Diversität in der Wissenschaft wiederum sind der DFG wichtige Anliegen, die als Aufgaben in ihrer Satzung verankert sind. 

In den Urteilsbildungsverfahren der DFG dürfen Dual-Career-Aspekte entsprechend nicht nachteilig ausgelegt, sondern allenfalls zu Gunsten von Antragsteller*innen berücksichtigt werden.

Spezifische Förderformate ausschließlich für Dual Career Couples bietet die DFG nicht an. Stattdessen sollen mögliche Hemmnisse für Doppelkarrierepaare in den Förderverfahren beseitigt und die Formate so gestaltet werden, dass sie auch zur Förderung von Dual Career genutzt werden können. 

Die DFG bietet flexible Fördermöglichkeiten, die auch für forschende Paare im Sinne der Ermöglichung von Dual Career genutzt werden können:

  • Gemeinsame oder parallele Beantragung von Forschungsvorhaben: Die Partner*innen eines Dual Career Couples können (je) eine Sachbeihilfe beantragen, ggf. in Kombination mit der Eigenen Stelle. Bei paralleler Antragstellung kann die Geschäftsstelle die Verfahren für eine bessere Planung weitmöglichst synchronisieren, sodass Entscheidungen über die Anträge beider Wissenschaftler*innen in etwa zeitgleich mitgeteilt werden können.
  • Förderprogramme, in denen Mittel für die Projektleitung beantragt werden können und in denen der Standort gewählt werden kann, können auch von Dual-Career-Partner*innen genutzt werden. Eine Übersicht sowie Tipps zur Antragstellung finden Sie unten auf dieser Seite verlinkt.  
  • Bei der Antragstellung durch Personen können familiäre Gründe bzw. die örtliche Bindung der*s Partner*in als Begründung für die Standortwahl unter „Ergänzende Angaben zum Werdegang“ im Lebenslauf angegeben werden. 

Bitte beachten Sie, dass das Wettbewerbsprinzip für alle Anträge bei der DFG gilt: Die Begutachtung, Bewertung und Entscheidung von bzw. über Projektanträge und wissenschaftliche Leistungen findet für alle Antragsteller*innen (einschließlich Dual Career Couples) wissenschaftsgeleitet statt. Für eine Bewilligung müssen Forschungsvorhaben im kompetitiven Wettbewerb der Bestenauslese standhalten; aufgrund der begrenzten Fördermittel können lediglich qualitativ herausragende Vorhaben gefördert werden (vgl. Förderquoten). Ergänzend wird bei der Einschätzung der antragstellenden Personen die individuelle Lebenssituation angemessen und ausschließlich zu ihren Gunsten berücksichtigt (sofern angegeben; z. B. Auswirkungen von Dual Career auf die wissenschaftliche Tätigkeit oder die Standortwahl). Die reine Angabe lediglichder besonderen persönlichen Situation, ohne dass die individuellen Auswirkungen auf die wissenschaftliche Karriere knapp dargelegt werden, bringt per se keinen Vorteil. 

In DFG-geförderten Forschungsprojekten können Dual Career-Maßnahmen aus den Pauschalen für Chancengleichheitsmaßnahmen der Forschungsprojekte finanziert werden (sofern bewilligt). In Exzellenzclustern und Forschungsimpulsen gibt es eine solche Pauschale nicht; die Flexibilität der Mittelbewilligung ermöglicht in solchen Verbünden jedoch die Finanzierung von Chancengleichheitsmaßnahmen in entsprechender Weise. Maßgeblich dafür ist die vor Ort geltende Dual Career Policy und die darin festgelegten Rahmenbedingungen und Vorgehensweisen.  

  • Beispielsweise können Dual Career Coachings für projektangehörige Wissenschaftler*innen und ihre*n Doppelkarriere-Partner*in finanziert werden.
  • Auch Sensibilisierungsmaßnahmen zu Dual Career vor Projektbeginn in Vorbereitung auf den Auswahl- und Einstellungsprozess des im Projekt beschäftigten Personals können finanziert werden. Hier gilt als Voraussetzung zu berücksichtigen, dass für den vorzeitigen Maßnahmenbeginn bei der zuständigen Ansprechperson innerhalb der DFG ein entsprechender Antrag gestellt wird und der Maßnahme nach Prüfung der Plausibilität zugestimmt wird.

Eine Beratung durch Dual Career Services der Hochschulen oder Forschungseinrichtungen, an denen die Doppelkarrierepaare beschäftigt sind/sein werden, wird in jedem Fall empfohlen.

Welches Förderprogramm eignet sich in welcher Karrierestufe als Dual Career-Maßnahme? Wie funktioniert die Antragstellung?

Offene Stellen in DFG-geförderten Projekten entnehmen Sie bitte den jeweiligen Projekt- bzw. Institutionenwebseiten. 
 

Weitere Informationen

Kontakt

Lassen Sie sich beraten oder sprechen Sie uns zu individuellen Anliegen an. Wenden Sie sich dafür an die für Sie fachlich zuständige Ansprechperson oder an das Team Chancengleichheit der Geschäftsstelle:

Postfach Chancengleichheit
E-Mail: chancengleichheit@dfg.de