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Unter „Dual Career Couples“ werden Paare verstanden, bei denen beide hochqualifiziert und berufstätig sind und daher versuchen, ihre beruflichen Interessen zu koordinieren. In der Wissenschaft kommen Doppelkarrierepaare häufig vor. In diesem Bereich mit langer Qualifizierungsphase, häufig prekären Beschäftigungsverhältnissen, einem schwer prognostizierbaren Karriereweg und durch steigende Spezialisierung auch steigenden Mobilitätsanforderungen ist es sehr komplex, zwei fortgeschrittene wissenschaftliche Laufbahnen miteinander zu vereinbaren.
Zugleich ist die Ermöglichung von Doppelkarrieren in der Wissenschaft ein weiterer wichtiger Baustein zur Förderung von Gleichstellung. Die Förderung von Chancengleichheit, Gleichstellung und Diversität in der Wissenschaft wiederum sind der DFG wichtige Anliegen, die als Aufgaben in ihrer Satzung verankert sind.
In den Urteilsbildungsverfahren der DFG dürfen Dual-Career-Aspekte entsprechend nicht nachteilig ausgelegt, sondern allenfalls zu Gunsten von Antragsteller*innen berücksichtigt werden.
Spezifische Förderformate ausschließlich für Dual Career Couples bietet die DFG nicht an. Stattdessen sollen mögliche Hemmnisse für Doppelkarrierepaare in den Förderverfahren beseitigt und die Formate so gestaltet werden, dass sie auch zur Förderung von Dual Career genutzt werden können.
Die DFG bietet flexible Fördermöglichkeiten, die auch für forschende Paare im Sinne der Ermöglichung von Dual Career genutzt werden können:
Bitte beachten Sie, dass das Wettbewerbsprinzip für alle Anträge bei der DFG gilt: Die Begutachtung, Bewertung und Entscheidung von bzw. über Projektanträge und wissenschaftliche Leistungen findet für alle Antragsteller*innen (einschließlich Dual Career Couples) wissenschaftsgeleitet statt. Für eine Bewilligung müssen Forschungsvorhaben im kompetitiven Wettbewerb der Bestenauslese standhalten; aufgrund der begrenzten Fördermittel können lediglich qualitativ herausragende Vorhaben gefördert werden (vgl. Förderquoten). Ergänzend wird bei der Einschätzung der antragstellenden Personen die individuelle Lebenssituation angemessen und ausschließlich zu ihren Gunsten berücksichtigt (sofern angegeben; z. B. Auswirkungen von Dual Career auf die wissenschaftliche Tätigkeit oder die Standortwahl). Die reine Angabe lediglichder besonderen persönlichen Situation, ohne dass die individuellen Auswirkungen auf die wissenschaftliche Karriere knapp dargelegt werden, bringt per se keinen Vorteil.
In DFG-geförderten Forschungsprojekten können Dual Career-Maßnahmen aus den Pauschalen für Chancengleichheitsmaßnahmen der Forschungsprojekte finanziert werden (sofern bewilligt). In Exzellenzclustern und Forschungsimpulsen gibt es eine solche Pauschale nicht; die Flexibilität der Mittelbewilligung ermöglicht in solchen Verbünden jedoch die Finanzierung von Chancengleichheitsmaßnahmen in entsprechender Weise. Maßgeblich dafür ist die vor Ort geltende Dual Career Policy und die darin festgelegten Rahmenbedingungen und Vorgehensweisen.
Eine Beratung durch Dual Career Service der Hochschulen oder Forschungseinrichtungen, an denen die Doppelkarrierepaare beschäftigt sind/sein werden, wird in jedem Fall empfohlen.
Offene Stellen in DFG-geförderten Projekten entnehmen Sie bitte den jeweiligen Projekt- bzw. Institutionenwebseiten.
Lassen Sie sich beraten oder sprechen Sie uns zu individuellen Anliegen an. Wenden Sie sich dafür an die für Sie fachlich zuständige Ansprechperso oder an das Team Chancengleichheit der Geschäftsstelle:
E-Mail: | chancengleichheit@dfg.de |