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Bündelung der Pauschale für Chancengleichheitsmaßnahmen

Das Bündeln von Pauschalen für Chancengleichheitsmaßnahmen der einzelnen Forschungsverbünde oder Forschungsprojekte in der Einzelförderung an einer Hochschule ist grundsätzlich möglich. Dies kann insbesondere sinnvoll sein, um projektübergreifende Maßnahmen für Forschende anzubieten, im Bereich Chancengleichheit an der Einrichtung eine stärkere Vernetzung untereinander herzustellen und um die Mittel wirtschaftlich zu verwenden. Die Zusammenlegung kann zu einem Ausbau erforderlicher Maßnahmen zur Herstellung von Chancengleichheit beitragen. Ob ein Forschungsverbund oder ein Forschungsprojekt sich an einem an der Einrichtung vorhandenen Poolingmodell beteiligen möchte, obliegt seinem eigenen Ermessen.

Im Rahmen der Abrechnung ist darauf zu achten, dass die Ausgaben projektspezifisch zugeordnet werden können und entsprechend dokumentiert und aufgeschlüsselt werden.

Die aus gepoolten Mitteln finanzierten Einzelmaßnahmen (z. B. Karriere- oder Vereinbarkeitsmaßnahmen) müssen projektbezogen (pro Verbund und pro Teilnehmer*in des Verbundes) „spitz“ abgerechnet werden, sodass für jedes Projekt bzw. für jeden Verbund dokumentiert ist, welche Maßnahmen (vollständig oder anteilig) aus den jeweiligen Mitteln finanziert wurden und in welchem Maße, wer davon profitiert hat. Der DFG gegenüber müssen die Forschungsverbünde/Forschungsprojekte darüber auskunftsfähig sein, in welcher Höhe und in welche Maßnahmen Mittel geflossen sind bzw. in welchem Umfang entsprechende Gegenleistungen in Anspruch genommen wurden.

Bedürfen die Maßnahmen zu ihrer Etablierung einer vorhergehenden Organisation, ist eine plausible Schätzung des Bedarfes bzw. die voraussichtliche Nutzung durch die Mitarbeiter*innen der einzelnen Forschungsverbünde und/oder Forschungsprojekte vorzunehmen und entsprechend im Poolingkonzept schriftlich festzuhalten.

Die gemeinsame Finanzierung einer Stelle zur Organisation bzw. Koordination von und für die Beratung zu Gleichstellungsmaßnahmen (z. B. eine Service Gender Consulting-Stelle) aus den Pauschalen für Chancengleichheitsmaßnahmen mehrerer Forschungsverbünde und/oder Forschungsprojekte ist grundsätzlich möglich.

Um dem Besserstellungsverbot Rechnung zu tragen, ist es erforderlich, dass ein vergleichbare Beratungsangebot – z. B. über das Gleichstellungsbüro der Einrichtung – allen wissenschaftlich Tätigen der Einrichtung zur Verfügung steht.

Voraussetzung für die Finanzierung einer verbund- bzw. projektübergreifenden Beratungsstelle ist zunächst, dass der grundlegende Bedarf an einer Beratungsstelle vorliegt. Der zusätzliche Bedarf für die Förderung einer projektübergreifenden Stelle ist summarisch zahlenmäßig und beschreibend intern darzulegen. In einem zweiten Schritt sind die Bedarfe an einzelnen Dienstleistungen, die durch die Beratungsstelle bereitgestellt werden und von den Forschungsverbünden/
Forschungsprojekten voraussichtlich in Anspruch genommen werden, festzuhalten.

Der Umfang des Bedarfs der einzelnen Forschungsverbünde/
Forschungsprojekte an der Beratungsstelle muss anhand eines sachgerechten Aufteilungsschlüssels auf die jeweiligen Forschungsverbünde/Forschungsprojekte festgestellt werden.

Dies kann durch eine inhaltliche Tätigkeitsbeschreibung der Beratungsstelle und/oder den geplanten Vorhaben und der voraussichtlichen Inanspruchnahme durch die einzelnen Mitglieder erfolgen. Diese Bedarfsschätzung ist regelmäßig auf Aktualität zu prüfen.

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Kontakt

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