Chancengleichheit und Gleichstellung zahlen sich auf mehrfache Weise aus: erst durch sie ist es möglich, das vorhandene Innovations- und Talentpotenzial voll auszuschöpfen. Zudem wirken sich divers zusammengesetzte Arbeitsgruppen aufgrund der Vielfalt der Perspektiven, Erfahrungen und Fähigkeiten ihrer Mitglieder positiv auf die Qualität der Forschung aus und erbringen somit einen beträchtlichen Mehrwert. Obwohl diese Vorteile weitestgehend bekannt sind, bleibt derzeit immer noch sehr viel wissenschaftliches Potenzial ungenutzt.
2016 stellten Frauen mit 50,6 Prozent gut die Hälfte der Studienabschlüsse, doch ihr Anteil bei den Professuren lag bei insgesamt nur 23,9 Prozent. Unter den höchstdotierten C4/W3-Professuren lag der Frauenanteil sogar nur bei 11,6 Prozent.
Die Ursachen für die Unterrepräsentanz von Wissenschaftlerinnen sind vielschichtig. Ein Grund ist sicherlich die Frage nach der Vereinbarkeit von Familie mit der wissenschaftlichen Karriere. Für die meisten Wissenschaftlerinnen stellt sich genau in ihrer wissenschaftlichen Qualifizierungsphase altersbedingt die Frage der Familiengründung. Aber auch junge Wissenschaftler sind oft in einem frühen Stadium ihrer Karriere mit Fragen der Familiengründung und ihrem Rollenverständnis als Partner oder Vater konfrontiert. Und nach wie vor sind die Betreuungsmöglichkeiten für Kinder in Deutschland bei weitem nicht ausreichend.
Doch auch über die Vereinbarkeit hinaus gibt es weitere Gründe, warum viele Frauen nicht dauerhaft im Wissenschaftssystem bleiben. Dazu zählt unter anderem, dass viele Strukturen immer noch so ausgestaltet sind, dass es für Wissenschaftlerinnen schwierig oder unattraktiv ist, eine Karriere in der Wissenschaft zu verfolgen. Gleichzeitig verfügen Wissenschaftlerinnen häufig über weniger gute Netzwerke und werden seltener durch Mentoring in ihrem beruflichen Umfeld unterstützt. Hinzu kommen geschlechtsspezifische Unterschiede in der Forschungsförderung, wie eine geringere Antragstätigkeit von Wissenschaftlerinnen gemessen an ihrer fachspezifischen Repräsentanz oder ihre immer noch geringere Repräsentanz in wichtigen Entscheidungsgremien.
Die DFG hat 2012 eine Studie zu „Gender Effects in Research Funding“ in Auftrag gegeben.
2002 hat die Mitgliederversammlung der DFG beschlossen, die Gleichstellung von Männern und Frauen in der Wissenschaft als programmatisches Ziel in § 1 der Satzung der DFG aufzunehmen. Seitdem hat die DFG eine Vielzahl von Anstrengungen unternommen, um diesen Anspruch umzusetzen.
Chancengleichheit wird in der DFG als Führungsaufgabe verstanden und wahrgenommen. Der Präsident, die Generalsekretärin und die Gremien der DFG setzen sich daher aktiv für die Verbesserung der Chancengleichheit im deutschen Wissenschaftssystem ein. Zudem gibt es einen Vizepräsidenten bzw. eine Vizepräsidentin, die für das Thema zuständig ist und dieses nach innen und außen für die DFG vertritt.
Die DFG bemüht sich darum, den Frauenanteil in ihren Gremien kontinuierlich zu erhöhen. Den 2017 beschlossenen Zielwert von mindestens 30% Wissenschaftlerinnen in ihren Gremien, hat die DFG überwiegend bereits erfüllt. Für die Begutachtung hat sich die DFG fach- und programmspezifische Zielwerte gesetzt. Aktuelle Daten hierzu finden Sie im Chancengleichheits-Monitoring.
Die DFG verfügt außerdem über ein umfassendes Instrumentarium an Chancengleichheitsmaßnahmen, die auf ihre jeweiligen Förderverfahren abgestimmt sind. Im „Qualitativen Gleichstellungskonzept“ der DFG werden die einzelnen Förderprogramme kontinuierlich auf Hemmnisse für Chancengleichheit und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf hin geprüft und Maßnahmen zur Chancengleichheit implementiert.
Nachdem eine Studie 2017 die positive Wirkung der „Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards“ der DFG aufzeigte, haben die Mitglieder der DFG ihre Selbstverpflichtung auf die erstmals 2008 veröffentlichten Standards erneuert.
Die bereichsübergreifende Zusammenarbeit auf der Arbeitsebene in der DFG-Geschäftsstelle erfolgt durch eine regelmäßig tagende Arbeitsgemeinschaft „Chancengleichheit im Wissenschaftssystem“ in der Geschäftsstelle. Diese Arbeitsgemeinschaft ist mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus allen Bereichen des Hauses besetzt. In den Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft werden Anregungen, Anfragen und Probleme behandelt und gemeinsame Lösungsvorschläge entwickelt.
Innerhalb der Begutachtung dürfen wissenschaftsfremde Kriterien keine Beachtung finden. Umgekehrt kann und soll aber ein Nachteilsausgleich zugunsten der Antragstellenden wegen bestimmter außerwissenschaftlicher Sachverhalte stattfinden. Gutachterinnen und Gutachter, die Mitglieder der Fachkollegien und die Gremien werden daher kontinuierlich sensibilisiert und darauf hingewiesen, dass die Begutachtung nicht auf wissenschaftsfremde Kriterien gestützt werden darf, wie zum Beispiel auf das Lebensalter oder das Geschlecht.
Darüber hinaus hat sich die DFG in der gemeinsam mit den anderen großen Wissenschaftsorganisationen verabschiedeten „Offensive für Chancengleichheit von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern“ vom 29. November 2006 verpflichtet, innerhalb von fünf Jahren konkrete Maßnahmen durchzuführen und Ressourcen einzusetzen, um die Beteiligung von Wissenschaftlerinnen an der Forschung deutlich zu steigern.
Weitere Informationen zur Offensive für Chancengleichheit von Wissenschaftler*innen finden Sie auf der Internetseite des Wissenschaftsrats:
Um den in der Offensive formulierten Zielen gerecht zu werden, wurde vom Senat der DFG eine Senatsarbeitsgruppe „Chancengleichheit im Wissenschaftssystem“ eingerichtet, die eine Bestandsaufnahme vorhandener Maßnahmen erstellt und auf dieser Basis weitere Vorschläge entwickelt hat. Diese Vorschläge sind inzwischen überwiegend von der DFG umgesetzt.
Hier finden Sie ausgewählte Link zum Thema Chancengleichheit.
Hier finden Sie zu verschiedenen Anliegen die richtigen Ansprechpersone in der DFG-Geschäftsstelle.