Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zum Entstehung- und Umsetzungsprozess der Gleichstellungsstandards, die Berichte der Einrichtungen, Informationen zu den Bewertungen durch die Arbeitsgruppe sowie die Namen der Ansprechpersonen in der DFG-Geschäftsstelle.
Zwischen der Bewertung der Erstberichte (2010) und der Abschlussberichte (2013) der Hochschulen hat in vielen Bereichen eine durchaus positive Entwicklung stattgefunden. Dies lässt sich auch an der Verteilung der Hochschulen auf die Umsetzungsstadien erkennen:
Doch obgleich zahlreiche Fortschritte bei der institutionellen und organisatorischen Umsetzung von Gleichstellung an den Mitgliedshochschulen festgestellt werden konnten, haben sich die Frauenanteile auf den verschiedenen Karrierestufen nach Ansicht der AG „Forschungsorientierte Gleichstellungsstandards“ noch nicht in dem Ausmaß gesteigert, wie zu Anfang des Prozesses erhofft worden war.
Die Mitgliederversammlung der DFG am 3. Juli 2013 in Berlin beschloss daher, vorerst keine weiteren Berichte zu den Gleichstellungsstandards einzufordern und stattdessen die Entwicklung der Frauenanteile anhand einiger objektivierbarer Indikatoren in den Fokus zu nehmen. Dazu soll ein doppeltes Reporting-Verfahren dienen: Künftig sollen bei allen Förderanträgen für Sonderforschungsbereiche, Graduiertenkollegs und andere Forschungsverbünde genaue Angaben darüber gemacht werden, wie viele Wissenschaftlerinnen auf welchen Qualifizierungsstufen beteiligt werden sollen. Über die Angaben in den einzelnen Anträgen hinaus soll künftig jede Hochschule einmal jährlich zentral quantitative Aussagen zur Gleichstellungssituation an die DFG machen. Die Gleichstellungskonzepte in den Anträgen für koordinierte Verfahren der DFG, die auch jetzt schon verpflichtend sind, bleiben hiervon jedoch unberührt, sind also weiterhin erforderlich.
Die von der Mitgliederversammlung eingesetzte Arbeitsgruppe „Forschungsorientierte Gleichstellungsstandards“ soll diesen Prozess weiter begleiten.
Über das genaue Verfahren der jährlichen, zentralen Abfrage der Frauenanteile bei den Hochschulen werden diese rechtzeitig und umfassend informiert.
Auf der Grundlage der weiteren Entwicklung der Frauenanteile wird die DFG auf ihrer Mitgliederversammlung 2017 über den dann erreichten Stand der Gleichstellung von Frauen und Männern an den Hochschulen und gegebenenfalls über weitere erforderliche Maßnahmen beraten.
Am 4. Juli 2012 hat die Mitgliederversammlung der DFG die formalen Vorgaben für die Abschlussberichte im Rahmen der Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards beschlossen. Als Abgabetermin für die Mitgliedseinrichtungen wurde der 31. Januar 2013 festgelegt. Auch der geringfügig aktualisierte Leitfaden für die Abschlussberichte steht nun zum Download auf der DFG-Homepage zur Verfügung. Hierin wurden aus Erfahrungen bei der Auswertung der Zwischenberichte einige, in erster Linie formale Vorgaben spezifiziert.
Die Ergebnisse zu den Abschlussberichten werden auf der DFG-Mitgliedsversammlung 2013 vorgestellt, Berichte und Bewertungen anschließend online veröffentlicht.
Zu diesem Zeitpunkt ist auch ein Austausch zwischen den Mitgliedern zu den erzielten Erfolgen durch die Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards der DFG sowie zu weiterhin bestehenden Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Chancengleichheit und Gleichstellung im deutschen Wissenschaftssystem vorgesehen.
Auf der DFG-Mitgliederversammlung am 6. Juli 2011 wurde über die bisherigen Erfahrungen der Arbeitsgruppe und die Ergebnisse der Zwischenberichte zu den Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards berichtet. In Stadium 1 befinden sich nach der Einschätzung der Arbeitsgruppe derzeit 5 Hochschulen, im Stadium 2 sind es 23 und im Stadium 3 sind es 20 Hochschulen. Als besonders erfolgreich bei der Umsetzung eines Gleichstellungskonzeptes wurden die Berichte von 20 Hochschulen eingestuft, die sich im Stadium 4 befinden.
Die Zwischenberichte wurden zusammen mit den Bewertungen der Arbeitsgruppe (Einordnung in Stadium 1-4) veröffentlicht:
Drei Mitglieder der Arbeitsgruppe „Forschungsorientierte Gleichstellungsstandards“ mussten 2011 ihre Arbeit aufgrund anderer Verpflichtungen niederlegen. Die drei freien Plätze wurden durch die Mitgliederversammlung neu besetzt.
In der Mitgliederversammlung am 7. Juli 2010 stellte die Arbeitsgruppe das Bewertungsverfahren für die eingereichten Berichte und erste Ergebnisse vor. Nach ihrer Einschätzung befanden sich 2010 demnach 10 Hochschulen in Stadium 1, 20 Hochschulen in Stadium 2 und 21 Hochschulen in Stadium 3. In Stadium 4 und damit als vorbildlich wurden die Berichte von 12 Hochschulen eingestuft. Die Liste der 12 am höchsten eingestuften Hochschulen wurde veröffentlicht.
Um den Einrichtungen das Erstellen der Zwischenberichte zu erleichtern und der Bewertung eine für alle Beteiligten transparente und vergleichbare Struktur zu Grunde zu legen, verabschiedete die Mitgliederversammlung 2010 einen Leitfaden, der von der Arbeitsgruppe „Forschungsorientierte Gleichstellungsstandards“ entwickelt wurde und für alle Zwischenberichte verbindlich ist. Die Mitgliederversammlung beschloss außerdem, dass die nach den einheitlichen Vorgaben erstellten Zwischenberichte von der DFG zusammen mit den Bewertungen durch die Arbeitsgruppe veröffentlicht werden.
Am 27. Oktober 2010 fand in Bonn eine Informationsveranstaltung zur Erstellung der Zwischenberichte statt, die sich an die Leitungen der am Umsetzungsprozess der Gleichstellungsstandards beteiligten Einrichtungen richtete; auch deren Frauen- bzw. Gleichstellungsbeauftragte waren dazu eingeladen.
Mitglieder der Arbeitsgruppe berichteten über den Bewertungs- und Begutachtungsablauf des ersten Umsetzungsschrittes und standen für formale und inhaltliche Fragen zu den Zwischenberichten zur Verfügung. Außerdem bestand die Möglichkeit, sich mit Vertreterinnen und Vertretern anderer Einrichtungen über die bisherigen Erfahrungen mit den Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards auszutauschen.
Auf der Informationsveranstaltung wurde der Wunsch nach einer Präzisierung der Vorgaben für die statistischen Angaben der Zwischenberichte geäußert. Nach Rücklauf einiger Anregungen seitens der Mitgliedseinrichtungen wurde die Vorgehensweise präzisiert.
Anfang 2011 wurden der Arbeitsgruppe 68 Berichte aus dem Kreis der Mitgliedshochschulen vorgelegt, davon stammten vier Berichte von Universitäten, die sich 2011 zum ersten Mal am Umsetzungsprozess der Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards beteiligen. Hinzu kamen ein Bericht einer außeruniversitären Mitgliedseinrichtung sowie ein Bericht eines Nicht-DFG-Mitglieds.
Zur Bewertung der Berichte nutzte die Arbeitsgruppe die bereits 2010 anhand der Gleichstellungsstandards entwickelten und auf der Informationsveranstaltung erneut vorgestellten Kriterien. Auch die individuellen Besonderheiten einzelner Hochschulen wurden berücksichtigt. Darüber hinaus waren, mit Ausnahme der seit 2011 neu am Umsetzungsprozess teilnehmenden Einrichtungen, Fortschritte gegenüber den 2009 eingereichten Gleichstellungskonzepten ein wichtiger Gesichtspunkt.
Um die aktuelle Situation und Entwicklungstendenzen in den einzelnen Hochschulen noch differenzierter vergleichen und abbilden zu können, hat die Arbeitsgruppe sich entschieden, neben der Einordnung in die vier Stadien zusätzlich zu vermerken, wenn eine Einrichtung sich noch eher im unteren oder bereits im oberen Bereich eines Stadiums befindet.
Die Ergebnisse der Einstufungen wurden, wie bereits im letzten Jahr, den Hochschulen Anfang Juni zusammen mit einer ausführlichen individuellen Begründung mitgeteilt.
Am 1. Juli 2009 setzte die Mitgliederversammlung der DFG aus dem Kreis der Mitglieder eine Arbeitsgruppe „Forschungsorientierte Gleichstellungsstandards“ ein. Deren Aufgabe ist es, die Mitgliedseinrichtungen bei der Umsetzung der Gleichstellungsstandards zu begleiten und zu unterstützen, ihre Konzepte und Zielvorgaben zu bewerten sowie Empfehlungen auszusprechen.
2010 sichtete die Arbeitsgruppe hierzu die bis dahin von 65 Mitgliedseinrichtungen (2 davon von außeruniversitären Einrichtungen) vorgelegten Stellungnahmen und ihre Selbstverpflichtungen zur Steigerung der Repräsentanz von Frauen und entwickelte Kriterien für ihre Auswertung. Insgesamt wurde dabei deutlich, dass in allen Mitgliedseinrichtungen, die Stellungnahmen vorgelegt hatten, Umsetzungsprozesse bereits eingeleitet wurden, diese allerdings unterschiedlich weit fortgeschritten waren. Um dies zu verdeutlichen und jeder Mitgliedseinrichtung die Möglichkeit zu geben, ihre Aktivitäten unter Berücksichtigung der Gesamtlage weiterzuentwickeln, definierte die Arbeitsgruppe vier Stadien des Umsetzungsprozesses und ordnete die Einrichtungen auf Grundlage ihrer Berichte in diese ein:
Die Ergebnisse der Einstufungen wurden den Hochschulen Anfang Juni 2010 zusammen mit einer individuellen Begründung mitgeteilt.
Nach der Verabschiedung der Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards durch eine große Mehrheit der DFG Mitgliederversammlung im Sommer 2008, reichten die Einrichtungen 2009 ihre ersten Berichte im Rahmen der Selbstverpflichtung ein.
Die damaligen Anschreiben an die Hochschulleitungen und Vorlagen zur Erstellung der Zielvorgaben finden Sie hier:
Im Dezember 2007 richtete das Präsidium der DFG eine Kommission mit Expert*innen ein, um Forschungsorientierte Gleichstellungsstandards zu erarbeiten. Über das von der Kommission erarbeitete Konzept beriet die Mitgliederversammlung der DFG am 02. Juli 2008. Dabei sprach sich die Mehrheit der Mitgliedseinrichtungen für das Konzept aus und beschloss die Umsetzung der Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards als Selbstverpflichtung. Mit diesem Beschluss endete die Arbeit der Kommission.