Logo: Förderung der Chancengleichheit in der Wissenschaft

Wissenschaftler*innen mit Behinderung oder langfristiger Erkrankung in den Förderverfahren der DFG

Menschen mit Behinderungen oder langfristigen Erkrankungen (über drei Monate pro Jahr) können selbstverständlich in allen Verfahren der DFG Anträge stellen. Soweit es notwendig und im Rahmen der satzungsgemäßen Aufgaben der DFG möglich ist, wird die besondere Situation dieses Personenkreises bei der Antragstellung und Projektdurchführung angemessen berücksichtigt. Die Details sind nachfolgend dargestellt.

Anträge von Menschen mit Behinderung oder langfristiger Erkrankung unterliegen grundsätzlich den in den jeweiligen Programminformationen genannten allgemeinen Kriterien für die Antragsberechtigung, sowie für die Begutachtung und Bewertung. Allerdings kann bei der Gesamtbewertung eines Antrags in Bezug auf die bisherigen wissenschaftlichen Leistungen eine Behinderung oder langfristige Erkrankung angemessen Berücksichtigung finden (beispielsweise bei der Beurteilung des bisherigen wissenschaftlichen Werdeganges und der Publikationsleistung). Soweit erforderlich, bietet die DFG auch Beratung für Menschen mit Behinderung oder langfristiger Erkrankung in Bezug auf Besonderheiten bei der Antragstellung an. Bitte setzen Sie sich gegebenenfalls mit der DFG-Geschäftsstelle in Verbindung, wenn Sie aufgrund Ihrer besonderen Situation weitere Fragen zur Antragstellung haben.

Mitarbeiter*innen in von der DFG finanzierten Projekten werden in der Regel durch die Forschungseinrichtung mittels eines Arbeitsvertrages angestellt. Soweit dabei durch die Einstellung von Menschen mit Behinderung projektspezifische, zusätzliche Kosten anfallen, die nicht anderweitig (beispielsweise durch die Integrationsämter) erstattungsfähig sind, können aus der Pauschale für Chancengleichheitsmaßnahmen oder im Wege einer Umdisposition finanziert werden (vergleiche Verwendungsrichtlinien des geförderten Projekts), gegebenenfalls auch im Wege eines Zusatzantrags die hierdurch notwendigen Mehrkosten bereit gestellt werden.

Sonderprogramme ausschließlich für Wissenschaftler*innen mit Behinderung oder langfristiger Erkrankung bietet die DFG nicht an.

Weitere Informationen

Kontakt

Hier finden Sie zu verschiedenen Anliegen die richtigen Ansprechpersonen in der DFG-Geschäftsstelle.