Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen können selbstverständlich in allen Verfahren der DFG Anträge stellen. Soweit es notwendig und im Rahmen der satzungsgemäßen Aufgaben der DFG möglich ist, wird die besondere Situation dieses Personenkreises bei der Antragstellung und Projektdurchführung angemessen berücksichtigt. Die Details sind nachfolgend dargestellt.
Anträge von behinderten oder chronisch kranken Menschen unterliegen grundsätzlich den in den jeweiligen Programminformationen genannten allgemeinen Kriterien für die Antragsberechtigung, sowie für die Begutachtung und Bewertung. Allerdings kann bei der Gesamtbewertung eines Antrags in Bezug auf die bisherigen wissenschaftlichen Leistungen eine Behinderung oder chronische Erkrankung angemessen Berücksichtigung finden (beispielsweise bei der Beurteilung des bisherigen wissenschaftlichen Werdeganges und der Publikationsleistung). Soweit erforderlich, bietet die DFG auch Beratung für behinderte oder chronisch kranke Menschen in Bezug auf Besonderheiten bei der Antragstellung an. Bitte setzen Sie sich gegebenenfalls mit der DFG-Geschäftsstelle in Verbindung, wenn Sie aufgrund Ihrer besonderen Situation weitere Fragen zur Antragstellung haben.
Mitarbeiter*innen in von der DFG finanzierten Projekten werden in der Regel durch die Forschungseinrichtung mittels eines Arbeitsvertrages angestellt. Soweit dabei durch die Einstellung von behinderten Menschen projektspezifische, zusätzliche Kosten anfallen, die nicht anderweitig (beispielsweise durch die Integrationsämter) erstattungsfähig sind, können im Wege einer Umdisposition (vergleiche Verwendungsrichtlinien des betroffenen Programms), gegebenenfalls auch im Wege eines Zusatzantrags die hierdurch notwendigen Mehrkosten bereit gestellt werden.
Sonderprogramme ausschließlich für Behinderte oder chronisch kranke Wissenschaftler*innen bietet die DFG nicht an.
Hier finden Sie zu verschiedenen Anliegen die richtigen Ansprechpersone in der DFG-Geschäftsstelle.