Geschlechts- und diversitätssensibler Sprachgebrauch in der Geschäftsstelle der DFG
2024 hat die DFG die bestehenden Regelungen zum geschlechtergerechten Sprachgebrauch um die Kurzschreibweise mit Asterisk *, den sogenannten Genderstern, ergänzt. Die DFG tut dies in ihrem weiteren Engagement für einen geschlechts- und diversitätssensiblen Sprachgebrauch. Ziel dieser Neuerung ist, dass alle Geschlechter in angemessener Weise angesprochen werden. Dies schafft die Möglichkeit, Menschen in ihrer Vielfalt auch sprachlich mit Wertschätzung und möglichst ohne Vorurteile zu begegnen.
Die DFG verwendet die Kurzschreibweise mit Asterisk für ihre eigene Kommunikation in Publikationen, Pressemitteilungen, Leitfäden, Stellungnahmen, Positionspapieren, Stellenausschreibungen, Websites u.ä.
Die Umsetzung der ergänzenden Regelungen zum geschlechts- und diversitätssensiblen Sprachgebrauch in Merkblättern, Formschreiben und Vordrucken findet sukzessive statt, da dies aufgrund des Aufwands für die Programmierung neuer Inhalte Zeit benötigt.
Antragsteller*innen oder Gutachter*innen sind nicht verpflichtet, die Regelungen der DFG zu übernehmen und können selbstverständlich weiterhin den Gepflogenheiten ihrer Einrichtungen und Fachkulturen oder ihren eigenen Präferenzen folgen.
Weitere Informationen
- Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung: "Rechtliche Einschätzung staatlicher 'Genderverbote'", 202(externer Link)
- Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit und Informationstechnik: "Die digitale Barrierefreiheit auf der semiotischen Ebene der Genderzeichen", 202(externer Link)
- Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen e.V.: "Doppelpunkt oder Sternchen? Zur Frage der Barrierearmut einer gendersensiblen Sprache", 202(externer Link)
Kontakt
Hier finden Sie zu verschiedenen Anliegen die richtigen Ansprechpersone(interner Link) in der DFG-Geschäftsstelle.