CO2-Kompensation DFG-Geförderte
Die in der Vorversion enthaltene besondere Berichtspflicht zur CO2-Kompensation ist entfallen. Es gelten die allgemeinen Regelungen der Verwendungsrichtlinien zum Nachweis der Projektmittel.
Weitere Informationen zum Thema
- Merkblatt zur Umsetzung der CO2-Kompensationsregelung in den Verwendungsrichtlinien der Fassungen ab 12/202(interner Link)
- Neue Möglichkeit zur Kompensation von CO2-Emissionen in Forschungsförderung und Förderprojekte(interner Link)
- FAQ: CO2-Kompensatio(interner Link)
- In den in Ihrem Bewilligungsschreiben benannten Verwendungsrichtlinien unter der Überschrift „Reisen“ in Ihrer DFG-Forschungsförderung