Die DFG hat im September 2023 Empfehlungen für die internationale Zusammenarbeit herausgegeben, die auch Erwartungen an Antragsteller*innen beinhalten. Insbesondere bei geplanten Kooperationen mit Forscher*innen in autoritär regierten Ländern gilt es, Projekte sorgfältig auf mögliche Missbrauchsrisiken zu prüfen und auf diese – sowie auf den geplanten Umgang mit ihnen – im Antrag explizit einzugehen.
Bei den folgenden Fragen, die sich Wissenschaftler*innen vor dem Hintergrund der Empfehlungen vor der Antragstellung für Projekte mit internationalen Partnern stellen sollten, handelt es sich um Orientierungspunkte.
Die im September 2023 vom Hauptausschuss der DFG verabschiedeten Empfehlungen ergänzen die bisherigen Empfehlungen zum „Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung von Leopoldina und DFG aus dem Jahr 2014 (Überarbeitung November 2022) im Hinblick auf die Förderung internationaler Kooperationsprojekte und weitere Risiken der Zusammenarbeit.
Die Empfehlungen sollen auch in den Begutachtungs- und Entscheidungsprozess eingebunden werden und richten sich insofern auch an Gutachter*innen und Mitglieder der Entscheidungsgremien. Der Umgang mit Risiken in internationalen Forschungskooperationen wird derzeit in den Antragsformularen, Merkblättern und Leitfäden zur Antragstellun umgesetzt. Bis dies abgeschlossen ist, sind Antragsteller*innen in den (projektförmigen) Programmen der Einzelförderung gebeten, für ihre Risiko-Nutzen-Reflexion den Abschnitt über mögliche sicherheitsrelevante Aspekte im Antragsformular unter Kapitel 4.1.5 „Erläuterungen zu möglichen sicherheitsrelevanten Aspekten („Dual Use Research of Concern“) zu nutzen.
Zur länderspezifischen Zusammenarbeit und regionalspezifischen Kooperationsleitfäden: