Rund 150 000 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler können bis 18. November online votieren / 1659 Kandidierende für 632 Plätze / Zentrale Rolle bei Beurteilung von Förderanträgen
Auftakt der Fachkollegienwahl 2019 der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG):
Vom heutigen Montag, den 21. Oktober, 14 Uhr, bis zum Montag, den 18. November, ebenfalls 14 Uhr, können rund 150 000 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Deutschland online ihre Vertreterinnen und Vertreter für die Fachkollegien der DFG wählen, die eine zentrale Rolle im System der wissenschaftlichen Selbstorganisation und bei der Beurteilung von Förderanträgen spielen.
Für die Amtsperiode von 2020 bis 2023 werden 49 Fachkollegien gewählt, in denen 211 Fächer repräsentiert sind. Für die insgesamt zu vergebenden 632 Plätze stehen 1659 Kandidierende zur Wahl. Der Frauenanteil unter den Kandidierenden liegt bei rund 33 Prozent und ist damit etwas höher als bei der vorangegangenen Wahl im Jahr 2015, bei der er 29 Prozent betrug.
Die Fachkollegien der DFG werden alle vier Jahre gewählt. Ihre ehrenamtlich tätigen Mitglieder beurteilen die Anträge auf finanzielle Förderung von Forschungsvorhaben, nachdem diese begutachtet worden sind, und kontrollieren dabei auch die Einhaltung einheitlicher Maßstäbe. Zu Fragen der Weiterentwicklung und Ausgestaltung der DFG-Förderprogramme wird ihr Rat gehört.
Die DFG hofft auf eine hohe Wahlbeteiligung und ruft alle Wahlberechtigten auf, von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen. Mit ihrer Stimmabgabe wirken Wählerinnen und Wähler aktiv an der Selbstorganisation der Wissenschaft mit und können direkt und fachnah mitbestimmen. Wer wählen darf, regelt die Wahlordnung. Im Wesentlichen sind dies alle in Deutschland promovierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die eine – nicht auf den ersten Tag der Wahlfrist beschränkte – wissenschaftlich-forschende Tätigkeit an einer Wahlstelle ausüben beziehungsweise dieser deshalb angehören.
Auch in diesem Jahr ist die DFG-Fachkollegienwahl wieder eine reine Onlinewahl. Um die Vertraulichkeit der Wahl und die Sicherheit des Wahlsystems sicherzustellen, beobachtet ein Beauftragter des DFG-Senats den gesamten Wahlprozess. Wahlstellen an 159 wissenschaftlichen Einrichtungen in Deutschland sorgen für den reibungslosen Ablauf der Wahl vor Ort, ermitteln und erfassen die Wahlberechtigten und stellen ihnen die Wahlunterlagen zu. Die Kontaktdaten dieser Wahlstellen sind auf dem Wahlportal der DFG-Homepage veröffentlicht. Zusätzlich hat die DFG für Personen, denen das aktive Wahlrecht ad personam verliehen wurde, eine eigene Wahlstelle eingerichtet.
Vor Beginn der Wahl wurden die Fächerzuschnitte überprüft und festgelegt, die Kandidierendenliste erstellt und das Wahlsystem eingerichtet. Nach Auszählung der Stimmen und Freigabe durch den Senatsbeauftragten wird die DFG das vorläufige Wahlergebnis auf dem Wahlportal veröffentlichen. Das endgültige Wahlergebnis stellt der Präsident beziehungsweise die Präsidentin der DFG nach den entsprechenden Verfahrensschritten fest. Im Frühjahr 2020 werden sich dann die neu gewählten Fachkollegien konstituieren und ihre Arbeit aufnehmen.
Medienkontakt: