Hauptausschuss beschließt zahlreiche Regelungen für Soforthilfen, Abschlussfinanzierungen, Stipendien und wissenschaftliche Veranstaltungen
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) weitet ihre Finanzhilfen für von der Coronavirus-Pandemie und den anhaltenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens betroffene Forschungsprojekte und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus. Der Hauptausschuss der größten Forschungsförderorganisation und zentralen Selbstverwaltungseinrichtung für die Wissenschaft in Deutschland stimmte am Freitag, dem 26. März 2021, auf Vorschlag des DFG-Präsidiums einem Bündel von Maßnahmen zu. Mit ihnen werden zum einen die seit Mai vergangenen Jahres bestehenden Unterstützungsmaßnahmen in zahlreichen Förderverfahren der DFG verlängert. Einzelne Maßnahmen in bestimmten Verfahren werden zudem erweitert oder kommen neu hinzu.
„Die DFG hat bereits sehr früh auch finanzielle Hilfe eingerichtet, um die Auswirkungen der Pandemie und des Lockdowns auf die Arbeit in vielen Forschungsprojekten abzufedern und den von uns Geförderten und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Sicherheit für den Fortgang ihrer Arbeit zu geben. Diese Unterstützungsmaßnahmen haben sich nicht zuletzt aufgrund ihres vereinfachten und schnellen Antragsverfahrens als bedarfsgerecht und effizient erwiesen und wurden sehr gut und auch dankbar angenommen“, sagte DFG-Präsidentin Professorin Dr. Katja Becker in der erneut rein virtuellen Sitzung des Hauptausschusses. „Die Situation in vielen Projekten bleibt jedoch angesichts der aktuellen Entwicklung der Pandemie sehr problematisch und angespannt, wie uns auch zahlreiche Rückmeldungen zeigen. Daher ist eine zeitliche Ausdehnung und Erweiterung der Hilfen notwendig, damit die geförderten Projekte auch in diesen Zeiten erfolgreich fortgesetzt und abgeschlossen werden können.“
Die vom Hauptausschuss beschlossenen Regelungen sehen unter anderem vor, dass nun auch Forschungsprojekte, die bis zum 31. Dezember 2021 gefördert werden, zusätzlich dreimonatige Soforthilfen in Höhe von 80 Prozent ihrer ansonsten für denselben Zeitraum durchschnittlich bewilligten Mittel beantragen können. Dies war bisher nur für Projekte möglich, deren Förderung bis zum 30. Juni läuft. Bei weiterem Finanzbedarf können über die Soforthilfen hinaus auch Zusatz- und Verlängerungsanträge gestellt werden. Diese Regelungen gelten für alle Sachbeihilfen und zahlreiche andere Verfahren der sogenannten Projektförderung und damit für den Großteil der mehr als 30 000 DFG-geförderten Projekte.
Bei den großen Forschungsverbünden können Sonderforschungsbereiche (SFB), deren letzte Förderperiode Ende 2021 oder Mitte 2022 endet, nun für sechs Monate Zusatzfinanzierungen in Höhe von 80 Prozent erhalten; bislang waren zusätzliche Hilfen für SFB für drei Monate vorgesehen. Entsprechende zusätzliche Abschlussfinanzierungen sind nun auch bei Forschungsgruppen und Schwerpunktprogrammen sowie im Emmy Noether- und im Heisenberg-Programm der DFG möglich, und zwar für alle Projekte, deren letzter Förderabschnitt bis Mitte 2022 endet.
Graduiertenkollegs (GRK) können ab sofort ebenfalls für bis zu sechs statt bislang drei Monate zusätzliche Personalmittel für Promovierende beantragen. In der Stipendienförderung außerhalb der SFB und GRK sollen Stipendien auch weiter um sechs Monate verlängert werden und Auslandsstipendien noch flexibler im Inland absolviert oder in ein Inlandsstipendium oder eine Stelle im Inland umgewandelt werden können.
Ebenfalls verlängert wurde schließlich der Zeitraum, in dem bereits bewilligte, pandemiebedingt aber verschobene wissenschaftliche Veranstaltungen durchgeführt werden können; dies ist statt bis Ende September 2021 nun bis Mitte 2022 möglich.
Medienkontakt:
Über die nun beschlossenen zahlreichen Einzelregelungen und ihre Details informiert die DFG in der ausführlichen Information für die Wissenschaft Nr. 25 unter: