Pressemitteilung Nr. 30 | 7. Juli 2021

DFG-Mitglieder beschließen Satzungsnovellierung

Ergänzung um Präambel / Anpassungen in der Governance-Struktur / Gendergerechte Sprache

Ergänzung um Präambel / Anpassungen in der Governance-Struktur / Gendergerechte Sprache

Die Mitgliederversammlung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat auf ihrer Sitzung im Rahmen der virtuellen Jahresversammlung am Mittwoch, dem 7. Juli 2021, eine Novellierung der Satzung der größten Forschungsförderorganisation und zentralen Selbstverwaltungseinrichtung für die Wissenschaft in Deutschland beschlossen. Zuvor hatten bereits der Senat und der Hauptausschuss der DFG in ihren virtuellen Sitzungen über die Änderungen diskutiert, die seit 2019 von einer auf der damaligen Jahresversammlung in Rostock eingesetzten Satzungskommission erarbeitet und nach umfassenden Diskussionen in den Gremien und mit den Mitgliedseinrichtungen in eine endgültige Form gebracht worden waren. Zu den wesentlichen Neuerungen zählen die Ergänzung der Satzung um eine Präambel, die Überarbeitung der Governance der DFG, sowie eine sprachliche Anpassung insbesondere im Hinblick auf Gendergerechtigkeit.

Dem Satzungstext wird zum ersten Mal eine Präambel vorangestellt, um die DFG im deutschen Wissenschaftssystem zu verorten. Darin werden übergeordnete Anknüpfungspunkte für den Handlungsrahmen der DFG formuliert. So ist in der Präambel etwa verankert, dass die DFG ihr Gestaltungspotenzial – so wörtlich – „im Bekenntnis zu Wissenschaftsfreiheit und ethischen Grundprinzipien“ nutzt. Neben der Gewährleistung der Wissenschaftsfreiheit soll das Handeln der DFG an ethischen Grundprinzipien wie Verantwortung und Integrität, Nachhaltigkeit und Vielfältigkeit ausgerichtet werden.

Die novellierte Satzung ermöglicht zudem die optionale Einführung eines weiteren hauptamtlichen Vorstandsmitglieds, sodass künftig neben der Präsidentin oder dem Präsidenten und der Generalsekretärin oder dem Generalsekretär ein hauptamtliches Vizepräsidenten-Amt geschaffen werden kann. Ein solch weiteres hauptamtliches Vorstandsmitglied kann durch die Mitgliederversammlung auf Vorschlag der Präsidentin beziehungsweise des Präsidenten nach Beratung im Präsidium und im Hauptausschuss gewählt werden. Die mögliche Erweiterung wurde vor dem Hintergrund aufgenommen, dass die den Präsidiumsmitgliedern übertragenen Aufgaben und Verantwortlichkeiten zuletzt erheblich angewachsen sind. Dies steht mit den in den vergangenen Jahren sukzessive erweiterten Aufgaben der DFG im Wissenschaftssystem im Zusammenhang, die inzwischen deutlich darüber hinausgehen, allein in einem wettbewerblichen Verfahren die besten Forschungsvorhaben auszuwählen und deren Finanzierung sicherzustellen.

Ein weiterer Aspekt in der Satzung, der die Verzahnung und Interaktion der DFG-Gremien betrifft, ist die Einladung zweier Mitgliedsvertretungen als ständige Gäste in den Hauptausschuss. Diese Einladung gilt immer dann, wenn sich das Gremium über grundsätzliche förderpolitische Fragen austauscht. So soll sichergestellt werden, dass die Mitglieder über die jährlich stattfindende ordentliche Mitgliederversammlung hinaus häufiger und konkreter in die förderpolitischen Fragen eingebunden werden. Eine Beteiligung an den Förderentscheidungen der DFG ist hingegen bewusst nicht vorgesehen, um die sorgfältig austarierten Entscheidungszuständigkeiten innerhalb der DFG-Organe nicht zu tangieren.

Darüber hinaus sieht die aktualisierte Satzung vor, dass der Beginn der Amtszeiten der Präsidiums- und Senatsmitglieder künftig auf den Jahreswechsel fällt, der auf die Wahlentscheidung folgt. Diese Neuerung wird erstmalig für die Wahlen in der Mitgliederversammlung 2022 umgesetzt.

Neben den inhaltlichen Anpassungen wurde der Text auch sprachlich aktualisiert. Dabei wurde insbesondere auf die Verwendung gendergerechter Sprache Wert gelegt, um alle Geschlechter angemessen zu adressieren. Die DFG wirkt bereits in den unterschiedlichsten Bereichen auf einen geschlechtsneutralen Sprachgebrauch hin und setzt diesen nun auch in der Satzung so weit wie möglich um. Lediglich bei stehenden Rechtsbegriffen sowie den Bezeichnungen der Organe wird aus Gründen der Verständlichkeit und Lesbarkeit an den bisherigen Formulierungen festgehalten.

Weiterführende Informationen

Medienkontakt:

  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der DFG
    Tel. +49 228 885-2109

Satzungstext im Internet:
Die Neufassung der Satzung wird nach der Eintragung ins Vereinsregister auch im Internetangebot der DFG veröffentlicht werden.