Pressemitteilung Nr. 54 | 13. Dezember 2021

„Deutliches Signal der Solidarität“: DFG weitet Unterstützung für geflüchtete Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus

Walter Benjamin-Programm soll eigene Forschungsvorhaben ermöglichen / Auch Einbindung in laufende Projekte weiterhin beantragbar

Walter Benjamin-Programm soll eigene Forschungsvorhaben ermöglichen / Auch Einbindung in laufende Projekte weiterhin beantragbar

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) weitet die Unterstützung für aus ihren Heimatländern geflüchtete Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus. Dies beschloss der Hauptausschuss der größten Forschungsförderorganisation in Deutschland im Rahmen seiner digitalen Sitzung am 9. Dezember 2021. So wird nun auch das Walter Benjamin-Programm der DFG für geflüchtete Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in jedem Karrierestadium offenstehen. Das Programm soll ihnen ermöglichen, ein eigenes Forschungsvorhaben am Ort ihrer Wahl selbstständig umzusetzen.

„Die weitere Förderung geflüchteter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und damit ihre Integration in das deutsche Wissenschaftssystem sind für uns weit mehr als nur ein wissenschaftspolitisches Anliegen“, sagte DFG-Präsidentin Professorin Dr. Katja Becker. „Die Anzahl von Ländern, in denen Forschende derzeit in ihrer Wissenschaftsfreiheit eingeschränkt und Repressalien sowie Verfolgungen ausgesetzt sind, nimmt leider nicht ab – dies hat insbesondere die Pandemie nochmals verdeutlicht. Die DFG sendet daher mit der Ausweitung ihrer Unterstützungsmaßnahmen für geflüchtete Wissenschaftler-
innen und Wissenschaftler erneut ein deutliches Signal der Solidarität.“

Die Förderung im Walter Benjamin-Programm bietet die Chance, Erfahrungen durch eine selbstständige Projektbetreuung zu erwerben, die für nächste Schritte der weiteren Etablierung im Wissenschaftssystem erforderlich sind. Gleichzeitig kommen den Antragstellenden Maßnahmen zur Karriereunterstützung durch die Gasteinrichtung zugute; dies ist Teil des Konzepts. Die sonst vorhandene Beschränkung der Zielgruppe auf die frühe Postdoc-Phase entfällt für geflüchtete Personen.

Die DFG hatte erstmals im Dezember 2015 ein Maßnahmenbündel für geflüchtete Forscherinnen und Forscher vorgestellt. So ist es seitdem in vielen DFG-Förderprogrammen wie Sachbeihilfen, Schwerpunktprogrammen, Forschungsgruppen, Klinischen Forschungsgruppen, Kolleg-Forschungsgruppen oder Graduiertenkollegs möglich, Zusatzanträge zu stellen, um qualifizierte geflüchtete Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in bereits geförderte DFG-Projekte einzubinden. Sonderforschungs-bereiche werden explizit dazu ermuntert, für die Einbindung von Geflüchteten insbesondere die bewilligten „Pauschalen Mittel“ einzusetzen, mit denen sie flexibel, eigenverantwortlich und unmittelbar reagieren können. Für Exzellenzcluster gilt dies ebenso. Diese Maßnahmen werden auch in Zukunft fortgesetzt.

Weiterführende Informationen

Medienkontakt:

  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der DFG
    Tel. +49 228 885-2109

Weitere Informationen unter: