Mitgliederversammlung wählt Rechtswissenschaftlerin Marietta Auer in Leitungsgremium
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat eine neue Vizepräsidentin: Die Mitgliederversammlung der DFG wählte am Mittwoch, dem 29. Juni 2022, in ihrer Sitzung im Rahmen der DFG-Jahresversammlung in Freiburg im Breisgau die Rechtswissenschaftlerin Professorin Dr. Marietta Auer in das Präsidium der größten Forschungsförderorganisation und zentralen Selbstverwaltungseinrichtung für die Wissenschaft in Deutschland.
Auer ist Inhaberin des Lehrstuhls für Privatrecht sowie internationale und interdisziplinäre Grundlagen des Rechts an der Justus-Liebig-Universität Gießen sowie seit 2020 Direktorin des Max-Planck-Instituts für Rechtsgeschichte und Rechtstheorie in Frankfurt/Main. Sie studierte Rechtswissenschaften sowie im Anschluss Philosophie und Soziologie an der Ludwig-Maximilians-Universität München. 2003 erwarb sie dort den Titel des Doktors der Rechtswissenschaften und 2012 an der Harvard Law School den des Doctor of Juridical Science. Nach ihrer Habilitation in München wurde sie 2013 Professorin für Bürgerliches Recht und Rechtsphilosophie in Gießen. Von 2016 bis 2021 war Auer Mitglied im Senats- und Bewilligungsausschuss für die Graduiertenkollegs der DFG. Für ihre herausragenden Arbeiten auf dem Gebiet der Rechtstheorie und der Rechtsgeschichte wurde sie 2022 mit dem Gottfried Wilhelm Leibniz-Preis der DFG ausgezeichnet.
Zusammen mit DFG-Präsidentin Professorin Dr. Katja Becker und der neuen Vizepräsidentin Marietta Auer gehören dem DFG-Präsidium der Molekularbiologe Professor Dr. Axel A. Brakhage, die anglistische Literaturwissenschaftlerin Professorin Dr. Julika Griem, der Ingenieurwissenschaftler Professor Dr.-Ing. Hans Hasse, die Experimentalphysikerin Professorin Dr. Karin Jacobs, der Soziologe Professor Dr. Matthias Koenig, der Chemiker Professor Dr. Peter H. Seeberger, die Informatikerin Professorin Dr. Kerstin Schill sowie die Medizinerin Professorin Dr. Britta Siegmund als Vizepräsidentinnen und -präsidenten an. Der Präsident des Stifterverbandes gehört kraft Amtes dem Präsidium mit beratender Stimme an. Ebenfalls mit beratender Stimme nimmt die DFG-Generalsekretärin an den Sitzungen des Präsidiums teil.
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