Aktuelle Stellungnahme unterstreicht Notwendigkeit aus Sicht der Wissenschaft / Beteiligung am Konsultationsprozess der Bundesregierung
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) unterstützt die aktuellen Pläne der Bundesregierung für ein Forschungsdatengesetz. In einer jetzt veröffentlichten Stellungnahme hat die größte Forschungsförderorganisation und zentrale Einrichtung für die Wissenschaft in Deutschland dazu alle vorliegenden wissenschaftlichen Positionen systematisiert und in rechtliche, organisatorische und infrastrukturelle Aspekte geordnet.
Mit der Stellungnahme beteiligt sich die DFG zugleich am politischen Konsultationsprozess zu den Plänen der Bundesregierung. Diese hatte in ihrer Zukunftsstrategie Forschung und Innovation im Oktober 2022 die Erarbeitung eines Gesetzes angekündigt, mit dem die öffentliche und private Forschung einen besseren Zugang zu Daten erhalten soll.
Die Positionierung der DFG erfolgt vor dem Hintergrund der bisherigen Praxis, die aus Sicht der Wissenschaft unausgewogen ist. Die in öffentlich finanzierten Forschungsprojekten erarbeiteten Daten werden in der Regel innerhalb der Wissenschaft, aber auch für andere Sektoren offen und nachnutzbar zur Verfügung gestellt. Der Wissenschaft selbst fehlt hingegen ein systematischer Zugang zu forschungsrelevanten Daten aus anderen Sektoren.
Um dieses Missverhältnis zu beheben, sollte ein Forschungsdatengesetz konsequent als „Datenzugangsgesetz für die Forschung“ konzipiert werden, heißt es in der jetzt veröffentlichten Stellungnahme. Insbesondere der Zugang zu Daten aus Ämtern und Behörden und deren Nutzbarkeit für wissenschaftliche Zwecke muss aus Sicht der DFG zwingend verbessert werden, um die Wettbewerbsfähigkeit der Wissenschaft in Deutschland zu erhalten und die Möglichkeiten zu verbessern, evidenzbasierte Erkenntnisse zu gesellschaftlich besonders relevanten Herausforderungen erarbeiten zu können. Auch wenn für die Wissenschaft eine Verbesserung des Datenaustauschs mit der Wirtschaft ebenso relevant ist wie der Zugang zu Daten aus Ämtern und Behörden, unterscheiden sich die Anforderungen und Rahmenbedingungen zwischen beiden Sektoren wesentlich voneinander und bedürfen daher spezifischer Regelungen, differenzierter Ansätze und unterschiedlicher Übergangsfristen. Das geplante Gesetz solle daher zunächst auf Daten aus dem öffentlichen Sektor konzentriert werden. Lediglich der Zugang zu Daten, die in Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft entstanden sind, sollten durch das Gesetz gleichermaßen geregelt werden.
Die nun geplante rechtliche Regulierung durch ein Forschungsdatengesetz muss nach Ansicht der DFG konsequent zusammen gedacht werden mit Weiterentwicklungen der organisatorischen, prozessualen und infrastrukturellen Voraussetzungen. Dabei sollte auf bereits bestehende Dateninfrastrukturen, wie zum Beispiel die Nationale Forschungsdateninfrastruktur (NFDI), zurückgegriffen werden und das Prinzip von Datentreuhandmodellen als vertrauenswürdige Mittler insbesondere für besonders schützenswerte Daten genutzt werden.
Die Stellungnahme in vollem Wortlaut findet sich im Internetangebot der DFG unter:
Weitere Informationen zum Umgang mit Forschungsdaten im Internetauftritt der DFG unter:
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