Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt und Akademie der Wissenschaften in Hamburg von Mitgliederversammlung in Saarbrücken bestätigt / Insgesamt nun 99 Mitglieder
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat zwei neue Mitglieder: Die Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt und die Akademie der Wissenschaften in Hamburg wurden am 28. Juni 2023 von der Mitgliederversammlung im Rahmen der DFG-Jahresversammlung in Saarbrücken in die größte Forschungsförderorganisation und zentrale Selbstverwaltungseinrichtung der Wissenschaft in Deutschland aufgenommen. Mit den beiden neuen Mitgliedern hat die DFG nun insgesamt 99 Mitgliedseinrichtungen.
Der Antrag der KU Eichstätt-Ingolstadt wurde durch den Ad-hoc-Ausschuss der DFG zur Prüfung von Mitgliedschaftsanträgen bewertet und nach Prüfung der eingereichten Unterlagen und einer Vor-Ort-Begehung in Eichstätt positiv beurteilt. Der DFG-Senat hat daraufhin in seinem Votum die Aufnahme der KU Eichstätt-Ingolstadt gegenüber der Mitgliederversammlung befürwortet. Hochschulen können laut Satzung Mitglieder werden, wenn sie Einrichtungen der Forschung von allgemeiner Bedeutung sind. Dabei liegt ein besonderes Augenmerk darauf, ob unabhängige Forschung zu den grundlegenden Aufgaben der Institution gehört und wie hoch der Anteil dieser Forschung im Verhältnis zu den anderen Aktivitäten der Einrichtung ist.
Auch der Antrag der Akademie der Wissenschaften in Hamburg wurde durch den Ad-hoc-Ausschuss geprüft und hat im Anschluss ein positives Votum durch den Senat erfahren, welcher der Mitgliederversammlung die Aufnahme empfahl. Akademien können in die DFG aufgenommen werden, wenn sie Mitglied in der Union der Akademien der Wissenschaften in Deutschland sind.
Die KU Eichstätt-Ingolstadt und die Akademie der Wissenschaften in Hamburg sind die ersten neuen Mitglieder der DFG seit der Aufnahme der Universität Erfurt im Jahr 2019. Zu ihren Mitgliedern gehören Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Akademien der Wissenschaften sowie wissenschaftliche Verbände. Unabhängig von einer Mitgliedschaft ist die Beantragung von Fördergeldern bei der DFG: Bei den Fördermöglichkeiten für Organisationen sind alle deutschen Hochschulen antragsberechtigt; bei den Fördermöglichkeiten für Personen sind alle promovierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Deutschland oder an einer deutschen Forschungseinrichtung im Ausland zur Antragstellung berechtigt, auch wenn ihre jeweilige Einrichtung nicht zum Kreis der Mitgliedseinrichtungen gehört.
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