Pressemitteilung Nr. 4 | 2. Februar 2024

Weichenstellungen in Exzellenzstrategie: 41 Antragsskizzen für nächste Runde in Förderlinie Exzellenzcluster ausgewählt – Verfahren für Neuaufnahmen in Förderlinie Exzellenzuniversitäten festgelegt

Gemeinsame Pressemitteilung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und Wissenschaftsrat (WR) 

Die vom Expertengremium ausgewählten Projekte gehen in Wettbewerb mit bereits geförderten Exzellenzclustern / Anträge sollen bis 22. August gestellt werden / Nach Begutachtungen entscheidet Exzellenzkommission im Mai 2025 über Förderungen für sieben Jahre / Für Förderlinie Exzellenzuniversitäten beschließt Expertengremium Ausschreibungsunterlagen für zweite Wettbewerbsphase / Exzellenzkommission bekräftigt wissenschaftsgeleitetes Verfahren für potenzielle Neuaufnahmen 

In der zweiten Wettbewerbsrunde der Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder zur weiteren Stärkung der Spitzenforschung an den Hochschulen in Deutschland sind die ersten Entscheidungen gefallen. Das auf Vorschlag der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und des Wissenschaftsrats (WR) von der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) berufene internationale Expertengremium hat auf seiner Sitzung vom 30. Januar bis 1. Februar 2024 in Bonn insgesamt 41 Antragsskizzen für neue Exzellenzcluster zur Antragstellung ausgewählt. Sie gehen damit in einen Wettbewerb mit den 57 Exzellenzclustern, die bereits seit 2019 gefördert werden und jeweils einen Fortsetzungsantrag stellen wollen.

Die 41 Projekte wurden aus insgesamt 143 Antragsskizzen ausgewählt, die bis Ende Mai vergangenen Jahres von 59 Hochschulen bei der DFG eingereicht worden waren; sie führt gemäß der Verwaltungsvereinbarung von Bund und Ländern den Wettbewerb in der Förderlinie Exzellenzcluster durch. In den vergangenen Monaten waren die Antragsskizzen in 21 international besetzten Panels nach wissenschaftlichen Qualitätskriterien begutachtet worden.

„Dies waren drei Tage voller intensiver Beratungen und Entscheidungen auf höchstem Niveau“, sagte DFG-Präsidentin Professorin Dr. Katja Becker zum Abschluss der Sitzung des Expertengremiums, die sie zusammen mit dem WR-Vorsitzenden Professor Dr. Wolfgang Wick geleitet hatte. Mit Blick auf die Auswahl der Antragsskizzen hob Becker weiter hervor: „Die eingereichten Skizzen zeigten schon in ihrer Gesamtheit die große Ideenvielfalt und hohe Leistungsfähigkeit der deutschen Hochschulen und auch die außergewöhnliche Attraktivität einer Förderung in der Exzellenzstrategie. Hier unter höchsten wissenschaftlichen Qualitätskriterien eine Auswahl zu treffen, war auch mit manchen knappen Entscheidungen verbunden.“

Becker abschließend: „Wir sind überzeugt, dass die nun ausgewählten Skizzen in einen hoch spannenden Wettbewerb mit den bereits geförderten Exzellenzclustern gehen können. Und wir hoffen, dass viele der nun nicht zum Zuge gekommenen Ideen auf anderen Wegen weiterverfolgt werden, denn auch in ihnen steckt ein hohes Potenzial.“

Skizzenauswahl: 37 Hochschulen erfolgreich, fast überall außeruniversitäre Partner*innen

Die ausgewählten 41 Skizzen kommen von 37 Hochschulen aus 13 Bundesländern; 13 von ihnen sind von mehreren Universitäten eingereicht worden, darunter sieben von drei Universitäten gemeinsam.  

Nahezu alle Skizzen sehen die Beteiligung außeruniversitärer Partner*innen vor. Die Mehrzahl der Konzepte wird dabei von interdisziplinären Konsortien getragen, dabei sind in zehn Skizzen die Geistes- und Sozialwissenschaften am stärksten vertreten, in 15 Skizzen die Lebenswissenschaften, in acht Skizzen die Naturwissenschaften und in ebenfalls acht Skizzen die Ingenieurwissenschaften.

Für den weiteren Verlauf des Wettbewerbs sollen die ausgewählten Skizzen nun bis zum 22. August 2024 zu Förderanträgen ausgearbeitet und wiederum bei der DFG eingereicht werden. Dieser Termin gilt auch für die Fortsetzungsanträge der 57 bereits geförderten Exzellenzcluster, die keine vorhergehende Skizzenphase durchlaufen. Im Anschluss daran werden alle Neu- und Fortsetzungsanträge zwischen Oktober 2024 und Februar 2025 in erneut international besetzten Panels begutachtet. Auf dieser Grundlage entscheidet dann am 22. Mai 2025 die Exzellenzkommission darüber, welche Projekte gefördert werden; in ihr sind neben den Mitgliedern des Expertengremiums die für Wissenschaft und Forschung zuständigen Minister*innen des Bundes und der Länder vertreten. 

Die dann erfolgreichen Exzellenzcluster werden ab 1. Januar 2026 für sieben Jahre gefördert. Die dabei neu eingerichteten Cluster können danach eine zweite Förderperiode beantragen und im Erfolgsfall weitere sieben Jahre gefördert werden. 

Der Exzellenzcluster-Wettbewerb in der zweiten Phase der Exzellenzstrategie ist gegenüber der ersten deutlich ausgeweitet und aufgestockt: Nach einem Beschluss der GWK vom November 2022 sollen künftig bis zu 70 Exzellenzcluster gefördert werden können; in der laufenden ersten Runde sind es 57. Die für die Förderung vorgesehenen Mittel wurden von Bund und Ländern von 385 Millionen Euro auf 539 Millionen Euro pro Jahr angehoben.

Exzellenzuniversitäten: Verfahren für Neuaufnahmen präzisiert 

Zusätzlich zur Auswahl der Antragsskizzen für neue Exzellenzcluster befasste sich das Expertengremium mit der Förderlinie Exzellenzuniversitäten der Exzellenzstrategie, die vom WR durchgeführt wird. Für eine Förderung als Exzellenzuniversität beziehungsweise als Exzellenzverbund sind neben einem erfolgreichen Gesamtkonzept bei einer Universität mindestens zwei bewilligte Exzellenzcluster und bei Universitätsverbünden mindestens drei bewilligte Exzellenzcluster Voraussetzung.

Auch in der Förderlinie Exzellenzuniversitäten steht nun die zweite Wettbewerbsphase an. Für diese beschloss das Expertengremium die Ausschreibungsunterlagen. Diese werden am 28. März 2024 auf der Website des WR gemeinsam mit dem aktualisierten Evaluationsleitfaden für bereits geförderte Exzellenzeinrichtungen veröffentlicht. Die Antragstellung für eine Förderung als Exzellenzuniversität beziehungsweise -verbund erfolgt ohne Skizzenphase. 

Für die kommende Förderrunde wurde das Verfahren für Neuaufnahmen präzisiert. Hierzu trat im Rahmen der Bonner Sitzung auch die Exzellenzkommission zusammen. Sollten bereits geförderte Exzellenzuniversitäten die notwendige Anzahl an Exzellenzclustern nicht erreichen beziehungsweise im Rahmen der Evaluation Ende 2025 negativ bewertet werden, können die frei werdenden Plätze nachbesetzt werden. Die Kommission bekräftigte, dass die Förderentscheidungen ausschließlich auf der Grundlage des wissenschaftsgeleiteten Verfahrens vorgenommen werden.  

„Die Entscheidung der Exzellenzkommission schafft einen zusätzlichen Möglichkeitsraum zur Teilhabe an der Förderlinie Exzellenzuniversitäten und spiegelt das Vertrauen der Kommission in die Exzellenz des deutschen Wissenschaftssystems wider“, sagte der WR-Vorsitzende Wolfgang Wick.

Die Nachbesetzung erfolgt im Rahmen der ohnehin vorgesehenen Ausschreibung für bis zu vier Neuanträge. 

Die Entscheidungen in der Förderlinie Exzellenzuniversitäten fallen im September 2026 wiederum in der Exzellenzkommission, Förderbeginn ist der 1. Januar 2027.

Weiterführende Informationen

Medienkontakt:

Ansprechpersonen in den Geschäftsstellen von DFG und WR:

Für die Förderlinie Exzellenzcluster: 

  • Dr. Christine Petry
    Leiterin Gruppe Exzellenzstrategie und Forschungsimpulse
    Tel. +49 228 885-2355

Für die Förderlinie Exzellenzuniversitäten: 

Die zugrunde liegende Ausschreibung im Wortlaut findet sich unter: 

Weitere ausführliche Informationen zur Exzellenzstrategie auch unter: