Gemeinsame Pressemitteilung
Pressemitteilung Nr. 16 | 28. März 2024

Wissenschaftsrat schreibt zweite Förderrunde für Exzellenzuniversitäten aus

Neues Ausschreibungsverfahren für Förderlinie Exzellenzuniversitäten der Exzellenzstrategie gestartet / Bund und Länder stellen zusätzliche 60 Millionen Euro jährlich für bis zu vier weitere Förderplätze bereit

Logo: Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder

Am Donnerstag, 28. März, ist das Wettbewerbsverfahren für die Auswahl von weiteren Exzellenzuniversitäten oder -verbünden in der Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder gestartet. Einzelne Universitäten sowie Verbünde aus bis zu drei Universitäten können sich bewerben, sofern sie im Mai 2025 zwei beziehungsweise drei Exzellenzcluster erfolgreich einwerben. Im November 2025 ist daraufhin eine institutionelle Gesamtstrategie zur Förderung ihrer Spitzenforschung einzureichen, mit deren Hilfe die Universität beziehungsweise der Verbund in die Lage versetzt wird, die bereits vorhandene internationale wissenschaftliche Spitzenstellung und Vernetzung auszubauen. Die Antragsteller müssen im Wettbewerbsverfahren nachweisen, dass ihre Ausgangsvoraussetzungen und ihr wissenschaftliches Niveau bereits eine sehr hohe Qualität aufweisen.

„Die Exzellenzstrategie ermöglicht den Ausbau von universitärer Spitzenforschung in Deutschland und stärkt die strategische Weiterentwicklung der geförderten Universitäten“, erklärt Wolfgang Wick, Vorsitzender des Wissenschaftsrats. „Die Universitäten erhalten nicht nur Mittel, um ihre Forschung zu stärken, sondern erhalten auch die Chance, neue Strukturen und Prozesse zu entwickeln, die im Förderfall mit zusätzlichen Mitteln umgesetzt werden“, betont Wick. „Wir sehen bereits jetzt, dass an den geförderten Universitäten mit Mitteln der Exzellenzstrategie Experimentierräume geschaffen werden, etwa zur Weiterentwicklung von Personal- und Karrierekonzepten, für die Digitalisierung von Forschung und Lehre oder die Vernetzung mit anderen Hochschulen weltweit.“

Die Fördermittel für bis zu vier neue Exzellenzstandorte werden ausschließlich nach wissenschaftsgeleiteten Gesichtspunkten vergeben. Seit 2019 werden bereits zehn Exzellenzuniversitäten und ein Exzellenzverbund mit insgesamt 148 Millionen Euro jährlich gefördert. Auch diese müssen in der bevorstehenden Evaluation ihre erreichten Leistungen unter Beweis stellen. Sollte die Förderung eines Standorts nicht fortgesetzt werden, kann der frei werdende Platz bei Erfolg im wettbewerblichen Verfahren an eine neue antragstellende Universität beziehungsweise einen Universitätsverbund vergeben werden. Die Evaluationsergebnisse der laufenden Förderfälle liegen im März 2026 vor. Neue Standorte wählt im September 2026 die Exzellenzkommission aus, ein Gremium aus 39 hochkarätigen internationalen Wissenschaftler*innen und den für Wissenschaft zuständigen Minister*innen des Bundes und der Länder. 

Start der zweiten Förderphase für Exzellenzuniversitäten und -verbünde ist der 1. Januar 2027. Die Förderung der Exzellenzstrategie beträgt derzeit jährlich 533 Millionen Euro. Ab 2026 wird das Gesamtbudget auf 687 Millionen Euro pro Jahr erhöht. 

Über die von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) durchgeführte Förderlinie Exzellenzcluster werden international herausragende Forschungsvorhaben in Universitäten oder Universitätsverbünden bis zu zweimal sieben Jahre lang finanziert. In der Förderlinie Exzellenzuniversitäten, für die der Wissenschaftsrat (WR) zuständig ist, werden Universitäten und Universitätsverbünde als gesamte Institutionen dauerhaft gefördert, um ihre internationale Spitzenstellung in der Forschung weiter auszubauen.

Weitere Informationen

Alle Ausschreibungsdokumente und weitere Informationen zum Verfahren finden sich auf der Website des Wissenschaftsrats: 

Medienkontakt:

Ansprechpersonen in den Geschäftsstellen von WR und DFG: 

Weitere Informationen zur Exzellenzstrategie auch unter