Die Mitgliederversammlung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat im Rahmen der DFG-Jahresversammlung in Potsdam drei neue Mitglieder in den Senat der größten Forschungsförderorganisation und zentralen Selbstverwaltungseinrichtung der Wissenschaft in Deutschland gewählt. Acht Senatsmitglieder wurden für eine zweite Amtszeit von drei Jahren gewählt. Der Senat ist das zentrale wissenschaftliche Gremium, das alle Angelegenheiten der DFG von wesentlicher Bedeutung berät und beschließt, soweit diese nicht dem Hauptausschuss als zentralem Entscheidungsgremium der DFG vorbehalten sind. Insgesamt gehören dem Senat 39 Mitglieder an; sie sind zugleich die wissenschaftlichen Mitglieder des Hauptausschusses. Von den drei neu besetzten Senatsplätzen sind zwei in den Ingenieurwissenschaften und einer in den Geistes- und Sozialwissenschaften angesiedelt. Der Amtsbeginn ist am 1. Januar 2025.
Der Senat ist zuständig für alle wesentlichen Entscheidungen in der Forschungsförderung im Vorfeld der konkreten Förderentscheidung sowie für alle wesentlichen Entscheidungen zur Gestaltung des Begutachtungs-, Bewertungs- und Entscheidungsverfahrens. Der Senat beschließt zudem, welche Fachkollegien zu bilden sind und wie diese sich gliedern.
Von den 39 Senatsmitgliedern werden 36 von der Mitgliederversammlung in einem rollierenden System für drei Jahre gewählt. Darüber hinaus gehören die Präsident*innen der Hochschulrektorenkonferenz, der Union der deutschen Akademien der Wissenschaften und der Max-Planck-Gesellschaft dem Senat kraft ihres Amtes an.
Eine Liste der bisherigen Mitglieder des Senats sowie weitere Informationen sind abrufbar unter:
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