Pressemitteilung Nr. 31 | 4. Juli 2024

DFG-Senatskommission fordert Entbürokratisierung bei Umsetzung des Gentechnikrechts

Empfehlungen zur Vereinfachung und Vereinheitlichung des Verwaltungsvollzugs bei gentechnischen Arbeiten der Sicherheitsstufe S1

In den letzten Jahrzehnten haben bürokratische und rechtliche Regelungen im deutschen Wissenschaftssystem aus Sicht der Wissenschaft stark zugenommen. Eine regelmäßige Prüfung und Anpassung der Regularien an den jeweils neuen Stand der Forschung fand hingegen nicht im selben Umfang statt. 

So bedarf etwa das deutsche Gentechnikrecht aus dem Jahr 1990 langfristig einer grundlegenden Überarbeitung. Aus Sicht der Ständigen Senatskommission für Grundsatzfragen der Genforschung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) droht die Forschung, Entwicklung und Anwendung in Deutschland im Bereich gentechnischer Verfahren bereits in naher Zukunft international zurückzufallen. Sie hat deshalb kurzfristig umsetzbare Empfehlungen erarbeitet, um den bürokratischen Aufwand in gentechnischen Anlagen zumindest auf der niedrigsten von vier Sicherheitsstufen (S1) abzubauen. Ziel ist es, dort ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Sicherheitsanforderungen und wissenschaftsförderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen herzustellen.

Dies ist nach Überzeugung der Kommission wichtig, da von den Anlagen der Sicherheitsstufe S1 laut Gentechnikgesetz weder ein Risiko für die menschliche Gesundheit noch für die Umwelt zu erwarten ist. Zudem machen die knapp 5000 Einrichtungen den weitaus größten Anteil der gentechnischen Anlagen in Deutschland aus. „In mehr als 30 Jahren haben wir in Wissenschaft und Verwaltung Erfahrungen mit einem durchgehend sicheren Betrieb gentechnischer S1-Anlagen und der sicheren Durchführung gentechnischer S1-Arbeiten gesammelt. Die Senatskommission erachtet daher einen unbürokratischen und risikoorientierteren Vollzug des Gentechnikrechts für angemessen und auch für dringend notwendig, um international wettbewerbsfähig zu bleiben“, sagt der Vorsitzende der Senatskommission und DFG-Vizepräsident Professor Dr. Axel A. Brakhage.

„Wir begrüßen es, dass die Bundesregierung die Notwendigkeit einer Beschleunigung und Entbürokratisierung der medizinischen Forschung in ihrem Strategiepapier zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Pharmabereich in Deutschland erkannt hat. Wir unterstützen auch nachdrücklich die angestrebte Vereinheitlichung des Vollzugs des Gentechnikgesetzes für den Anwendungsbereich der Arzneimittel“, so Brakhage weiter. „Für eine effiziente Forschung, Entwicklung und Produktion auf internationalem Niveau braucht es jedoch langfristig eine grundlegende Überarbeitung des deutschen Gentechnikrechts. Die von der Kommission erarbeiteten Empfehlungen ermöglichen nichtsdestotrotz eine kurzfristige und unmittelbar wirksame Entlastung – und dies ohne Sicherheitseinbußen.“

In ihren Empfehlungen schlägt die DFG-Senatskommission vier Maßnahmen vor. Sie zielen durch die Anpassung des Verwaltungsvollzugs des Gentechnikrechts darauf ab, Verwaltungsstrukturen zu verschlanken und dadurch die Effizienz von Forschung, Entwicklung und Produktion deutlich zu erhöhen. Gleichzeitig sollen sie es ermöglichen, erhebliche Kosten sowohl für die öffentliche Hand als auch für die Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen und Produktionsstätten einzusparen. Die Maßnahmen lassen sich auf Ebene der vom zuständigen Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erlassenen Verordnungen einführen und könnten unmittelbar und einheitlich von den Verwaltungen aller Bundesländer umgesetzt werden.

„Das Thema Bürokratieabbau ist für die Wissenschaftsorganisationen und darüber hinaus für die gesamte Gesellschaft von erheblicher Bedeutung“, erklärt Brakhage. Dementsprechend seien auch Vertreter*innen anderer Mitglieder der Allianz der Wissenschaftsorganisationen wie etwa der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina als Mitglieder der DFG-Senatskommission an der Erarbeitung der Empfehlungen beteiligt gewesen. Auf Allianzebene hat sich zudem eine Arbeitsgemeinschaft der Generalsekretär*innen gebildet, um das Thema vor allem in Zusammenarbeit mit den Bundesländern stärker voranzubringen.

Weiterführende Informationen

Zu den Empfehlungen „Entbürokratisierung und Vereinheitlichung des Vollzugs des Gentechnikrechts bei gentechnischen Arbeiten der Sicherheitsstufe S1“ der Ständigen Senatskommission für Grundsatzfragen der Genforschung:

Weitere Informationen zur Ständigen Senatskommission für Grundsatzfragen der Genforschung:

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