Wenn es um Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und wissenschaftlicher Integrität geht, gibt es im deutschen Wissenschaftssystem seit nunmehr bereits 25 Jahren eine zentrale Anlaufstelle für unabhängige Beratung. Sie ist künftig auf neuer institutioneller und finanzieller Grundlage und unter einem neuen Namen tätig.
Schon 1999 wurde vom Senat der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) mit dem „Ombudsman der DFG“ ein erstes Beratungsgremium aus der Taufe gehoben, das allen Personen mit Bezug zum deutschen Wissenschaftssystem zur Verfügung steht, unabhängig davon, ob sie von der DFG gefördert werden oder nicht. 2010 wurde dieses in „Ombudsman für die Wissenschaft“ umbenannt, um das Gremium und sein Verfahren klarer vom DFG-eigenen Verfahren zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens bei Förderungen oder anderen DFG-Bezügen abzugrenzen.
Zum 25-jährigen Bestehen der unabhängigen Beratungspraxis tritt jetzt das „Ombudsgremium für die wissenschaftliche Integrität in Deutschland“ an die Stelle des bisherigen „Ombudsman für die Wissenschaft“. Wichtigste Neuerung: Das Ombudsgremium ist nun in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins organisiert, dessen Mitglieder sich aus den Institutionen der Allianz der Wissenschaftsorganisationen in Deutschland zusammensetzen. Vorsitzende des Trägervereins ist die Generalsekretärin der DFG, Dr. Heide Ahrens, der Generalsekretär der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Dr. Jens-Peter Gaul, ist weiteres Vorstandsmitglied.
„Die Gründung des Ombudsgremiums als Verein durch die Allianzorganisationen ist ein gemeinsames Bekenntnis der Wissenschaft zur Bedeutung der wissenschaftlichen Integrität und zur Arbeit einer unabhängigen Instanz, die allen Wissenschaftler*innen und auch wissenschaftlichen Institutionen auf diesem zentralen Feld Beratung und Unterstützung anbietet“, unterstrich Ahrens dazu nun im Hauptausschuss der DFG. „Das Ombudswesen und damit die Selbstkontrolle der Wissenschaft erhalten damit einen wichtigen Impuls.“
Auch die Finanzierung des Ombudsgremiums steht künftig auf neuer Grundlage. Sie erfolgte bislang als Bewilligung an die Hochschule des*der jeweiligen Sprecher*in des Gremiums und auf Zeit. Nach einem Beschluss des Haushaltsausschusses des Bundestages kann das Gremium nun von der DFG institutionelle Zuwendungsmittel erhalten. Dadurch werde, wie es im Beschluss des Ausschusses heißt, „der langfristigen Aufgabe des Ombudsgremiums für die Wissenschaft Rechnung getragen und damit der Stellenwert guter wissenschaftlicher Praxis und wissenschaftlicher Integrität als Voraussetzung für einen exzellenten Wissenschaftsstandort Deutschland deutlich hervorgehoben“.
Auf dieser Grundlage verabschiedete der Hauptausschuss jetzt erstmalig einen Wirtschaftsplan zur Finanzierung des Ombudsgremiums. Das Ombudsgremium gehört damit wie etwa die „Kooperationsstelle EU der Wissenschaftsorganisationen – KoWi“ oder die deutschen Forschungsschiffe zu den sogenannten Hilfseinrichtungen der Forschung, die von der DFG institutionell gefördert werden.
Wie der frühere Ombudsman besteht auch das Ombudsgremium aus mindestens vier auf dem Themenfeld guter wissenschaftlicher Praxis ausgewiesenen Wissenschaftler*innen, die die Wissenschaftsbereiche der Lebens-, Natur-, Ingenieur- sowie Sozial- und Geisteswissenschaften repräsentieren und das Methodenspektrum wissenschaftlicher Arbeitsweisen abdecken. Es wird von einer inzwischen fest in Berlin angesiedelten Geschäftsstelle unterstützt und veröffentlicht einen jährlichen Arbeitsbericht.
Ausführliche Informationen finden sich im Internetangebot der DFG unter
sowie auf der eigenen Internetpräsenz des Ombudsgremiums unter
Zum Thema „Gute wissenschaftliche Praxis“ siehe auch:
E-Mail: | Marco.Finetti@dfg.de |
Telefon: | +49 (228) 885-2230 |
E-Mail: | Martin.Steinberger@dfg.de |
Telefon: | +49 (228) 885-3204 |