Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) zieht erneut Konsequenzen aus wissenschaftlichem Fehlverhalten: Der Hauptausschuss der größten Forschungsförderorganisation und zentralen Selbstverwaltungseinrichtung für die Wissenschaft in Deutschland beschloss jetzt in zwei Fällen jeweils den Ausspruch einer schriftlichen Rüge gegen eine Wissenschaftlerin beziehungsweise einen Wissenschaftler wegen Plagiats.
Im ersten der beiden Fälle wurde einer Wissenschaftlerin vorgeworfen, in einem Antrag auf DFG-Förderung mehrere Passagen aus einer Publikation ohne hinreichende Kennzeichnung übernommen zu haben. Gegenüber dem DFG-Ausschuss zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens räumte die Wissenschaftlerin die unzureichend belegte Übernahme ein und führte zusätzliche Beanspruchungen in ihrer Arbeit an, die es ihr nicht ermöglichten, wissenschaftliche Anträge in einem Zuge zu verfassen. Der Ausschuss sah die Vorwürfe hierdurch jedoch nicht als entkräftet an und stellte ein Plagiat fest. Die Wissenschaftlerin hätte auch aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung die Bedeutung der Zitationsstandards erkennen und einhalten müssen.
Im zweiten Fall wurde einem Wissenschaftler ebenfalls vorgeworfen, Textpassagen aus einer Publikation ohne Kennzeichnung im erforderlichem Umfang in einen Förderantrag übernommen zu haben. Der Wissenschaftler war hier zudem Mitautor der Publikation. Gegenüber dem DFG-Untersuchungsausschuss führte er an, dass der Journal-Beitrag wesentlich auf seine wissenschaftliche Leistung zurückgegangen sei und er aufgrund der parallelen Arbeit an Publikation und Antrag die korrekte Zitation einzufügen versäumt habe. Der Ausschuss sah jedoch auch hier ein Plagiat gegeben. Dem Wissenschaftler hätte ebenso aufgrund seiner Erfahrung bewusst sein müssen, dass er die Beiträge seines Forschungsteams aus der gemeinsamen Veröffentlichung hätte kenntlich machen müssen, noch dazu, weil es sich um umfangreiche Übernahmen gehandelt habe.
In beiden Fällen schlug der Untersuchungsausschuss dem Hauptausschuss der DFG den Ausspruch einer schriftlichen Rüge gemäß der DFG-Verfahrensordnung zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten (VerfOwF) vor. Diesen Vorschlägen folgte der Hauptausschuss nun.
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