DFG-Senatskommission legt Positionspapier vor
Der Einsatz von gentechnisch veränderten Pflanzen und Mikroorganismen in der Nahrungsmittelproduktion hilft, die Ernährung der Weltbevölkerung zu sichern und die natürlichen Ressourcen im Sinne einer nachhaltigen Landwirtschaft zu schützen. Zu diesem Ergebnis kommt die Senatskommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) für Grundsatzfragen der Genforschung in ihrer Mitteilung "Gentechnik und Lebensmittel", mit der sie sich jetzt an die politische und wissenschaftliche Öffentlichkeit wendet.
In der neuen Publikation behandelt die Senatskommission Fragen rund um die Zielsetzung, Anwendung und rechtlichen Rahmenbedingungen der grünen Gentechnik. Sie äußert sich zu denkbaren Risiken in Folge des Anbaus und Verzehrs gentechnisch modifizierter Pflanzen beziehungsweise Lebensmittel und gibt Hinweise auf Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten. Die Stellungnahme konzentriert sich auf Nahrungsmittel aus transgenen Pflanzen, auf tierische Lebensmittel soll zu einem späteren Zeitpunkt in einer separaten Veröffentlichung eingegangen werden.
Die Stellungnahme ist mit der Senatskommission zur Beurteilung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit von Lebensmitteln abgestimmt und erscheint in einer zweisprachigen Ausgabe auf Deutsch und Englisch.
Seit Tausenden von Jahren kultivieren Menschen Nutzpflanzen mit der Absicht, höhere und berechenbarere Erträge mit bestimmten Qualitäts- und Verarbeitungseigenschaften zu erzielen. Gentechnische Verfahren sind hierbei in besonderer Weise dienlich, da mit ihrer Hilfe Erbsubstanz auch aus artfremden Organismen zur Ausbildung erwünschter Merkmale in die Zuchtsorten übertragen werden kann. Transgene Nutzpflanzen weisen gegenüber herkömmlichen Sorten erhebliche Vorteile auf: Sie sind schädlings- und krankheitsresistent, zeigen eine verbesserte Herbizidtoleranz und gedeihen auch unter ungünstigen Umweltbedingungen. Ebenso lassen sich Lebensmittel mit physiologisch bedeutsamen Inhaltsstoffen mit transgenen Mikroorganismen effizienter produzieren. Solche Mikroorganismen werden als Produzenten von Stoffwechselprodukten und Enzymen sowie als Fermentationshilfen eingesetzt.
Biotechnisch abgewandelte Lebensmittel müssen den gleichen Sicherheits-Standards genügen wie traditionelle Erzeugnisse. Daher gilt es, potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und zu prüfen. Die Senatskommission empfiehlt in diesem Zusammenhang, an den bewährten Überprüfungsvorschriften des Gentechnik- und Lebensmittelrechtes festzuhalten und auf eine einheitliche Umsetzung der nationalen und europäischen Regelungen - ergänzt um Bestimmungen für Saatgut für Futter- und Lebensmittel - hinzuwirken. Nur mit der Zustimmung einer breiten Öffentlichkeit kann die Lebensmittelwirtschaft mit Hilfe gentechnischer Verfahren verantwortungsvoll weiterentwickelt werden. Deshalb fordert die Kommission zu einer konstruktiven Verständigung zwischen Wissenschaftlern und Verbrauchern auf.
Deutsche Forschungsgemeinschaft
Gentechnik und Lebensmittel - Genetic Engineering and Food
Senatskommission für Grundsatzfragen der Genforschung
Mitteilung 3
WILEY-VCH Verlagsgesellschaft, Weinheim, 2001, 82 S., 38,92 DM