Pressemitteilung Nr. 10 | 5. April 2017

Exzellenzstrategie: 195 Antragsskizzen für Exzellenzcluster

Vorauswahl in erster Förderlinie startet / Begutachtung in international besetzten Panels /Expertengremium entscheidet Ende September über Einzug in Endauswahl

Vorauswahl in erster Förderlinie startet / Begutachtung in international besetzten Panels /Expertengremium entscheidet Ende September über Einzug in Endauswahl

In der „Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder“ kann die Vorauswahl für die neuen Exzellenzcluster beginnen. Nach dem Ende der Einreichungsfrist für Antragsskizzen steht nun fest, wie viele geplante Projekte an den deutschen Universitäten sich in der Förderlinie der Exzellenzcluster für den Einzug in die Endrunde bewerben.

Bis zum Ablauf des 3. April 2017 sind insgesamt 195 Antragsskizzen für Exzellenzcluster bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) in Bonn eingegangen, die gemäß der zwischen dem Bund und den Ländern geschlossenen Verwaltungsvereinbarung den Wettbewerb in der Förderlinie der Exzellenzcluster durchführt. Dies sind drei Skizzen mehr, als die Universitäten im Dezember 2016 in unverbindlichen Absichtserklärungen angekündigt hatten. Insgesamt beteiligen sich 63 Universitäten aus allen 16 Bundesländern mit einer oder mehreren Skizzen an der Vorrunde.

Von den 195 Antragsskizzen wurden 47 von mehreren Universitäten im Verbund abgegeben, darunter sechs Skizzen von drei Universitäten gemeinsam. Rund zwei Drittel der Skizzen sehen die Beteiligung außeruniversitärer Partner vor. Die Mehrzahl der Konzepte ist dabei multidisziplinär angelegt. 27 Prozent der Skizzen haben ihren thematischen Schwerpunkt in den Naturwissenschaften, 25 Prozent in den Geistes- und Sozialwissenschaften; 24 Prozent der Vorhaben sind überwiegend den Ingenieurwissenschaften zuzuordnen und ebenso 24 Prozent den Lebenswissenschaften.

Die nun eingegangenen Antragsskizzen werden in den kommenden Wochen und Monaten in 21 international besetzten Panels nach wissenschaftlichen Qualitätskriterien begutachtet. Auf dieser Grundlage entscheidet am 28. September 2017 das mit 39 überwiegend im Ausland tätigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern besetzte „Expertengremium“ darüber, welche Skizzen als weiter ausgearbeitete Anträge in die Endauswahl kommen. Für diese fällt dann im September 2018 in der „Exzellenzkommission“ – in der das Expertengremium und die Wissenschaftsministerinnen und -minister des Bundes und der Länder sitzen – die endgültige Entscheidung, welche Exzellenzcluster künftig gefördert werden. Förderbeginn ist der 1. Januar 2019; für die in der Verwaltungsvereinbarung veranschlagten 45 bis 50 Exzellenzclustern sind jährlich rund 385 Millionen Euro Fördermittel vorgesehen. Die Entscheidung über die Exzellenzcluster ist zugleich eine der wesentlichen Grundlagen für den Wettbewerb in der zweiten Förderlinie der Exzellenzuniversitäten, die der Wissenschaftsrat durchführt: Universitäten mit einer genügenden Anzahl an Exzellenzclustern können im Dezember 2018 Anträge für Exzellenzuniversitäten abgeben; über sie wird nach erfolgten Begutachtungen im Sommer 2019 entschieden.

Das Ende der Einreichungsfrist für die Exzellenzcluster-Skizzen fällt zeitlich zusammen mit der zweiten Sitzung des Expertengremiums am Mittwoch und Donnerstag, 5. und 6. April, in Bonn. Dabei will das Gremium zunächst abschließend Detailfragen zur Förderlinie der Exzellenzcluster besprechen, vor allem aber weitere Eckpunkte für die Ausgestaltung der Förderlinie der Exzellenzuniversitäten festlegen. Über die Ergebnisse werden der für die Förderlinie Exzellenzuniversitäten federführende Wissenschaftsrat und die DFG nach Sitzungsende und Aufbereitung der Beschlüsse informieren.

Weiterführende Informationen

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    Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
    Tel. +49 228 885-2230,

Inhaltliche Ansprechpartnerin in der DFG-Geschäftsstelle:

  • Dr. Ulrike Eickhoff,
    Leiterin Programm- und Infrastrukturförderung,
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