Pressemitteilung Nr. 24 | 5. Juli 2017

Gleichstellung in der Wissenschaft: DFG setzt neue Akzente

Stärkere Fokussierung auf eigenes Förderhandeln / Erneuerung der Selbstverpflichtung auf die „Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards“

Mit zusätzlichen Maßnahmen und einer inhaltlichen Neuakzentuierung will die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Wissenschaft weiter vorantreiben. Die Gremien der größten Forschungsförderungsorganisation und zentralen Selbstverwaltungseinrichtung der Wissenschaft in Deutschland fassten hierzu am Mittwoch, dem 5. Juli 2017, im Rahmen der Jahresversammlung in Halle (Saale) einen mehrteiligen Beschluss. Dieser sieht zum einen vor, die Implementierung von Gleichstellungsmaßnahmen im Zuge der sogenannten „Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards“ fortzusetzen. Zum anderen soll das Thema Gleichstellung – das als Satzungsziel bereits eine herausgehobene Bedeutung für die Arbeit der DFG hat – künftig im eigenen Förderhandeln eine noch größere Rolle spielen.

Beides findet statt vor dem Hintergrund, dass die Anzahl von Professorinnen und Frauen in wissenschaftlichen Führungspositionen in Deutschland zwar weiter steigt, aber immer noch hinter den Möglichkeiten zurückbleibt. So liegt der Professorinnenanteil derzeit bei 22 Prozent (ohne Juniorprofessuren) bei einem Frauenanteil von circa 50 Prozent der Studienabschlüsse und 45 Prozent der Promotionen.

Zur Stärkung der Gleichstellung an den Universitäten hatte die DFG bereits 2008 die „Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards“ eingeführt, die von den DFG-Mitgliedern als Selbstverpflichtung verabschiedet wurden. Sie haben sich in den Mitgliedseinrichtungen als wirksam für die Etablierung gleichstellungsfördernder Strukturen und Maßnahmen erwiesen. Dies zeigt eine von der DFG durchgeführte Studie zu Umsetzung und Wirkungsweisen der Standards: Vieles deute darauf hin, dass sie zur Organisationsentwicklung und zu einem Kulturwandel zu chancengerechteren Bedingungen beigetragen hätten. Gemeinsam mit anderen (politischen) Initiativen und Programmen, so die Studie, hätten die „Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards“ auch maßgeblich zu der inzwischen herausgehobenen Bedeutung der Gleichstellung im Wissenschaftssystem insgesamt beigetragen.

Auf den Ergebnissen der Studie aufbauend hat eine von der Mitgliederversammlung eingesetzte Arbeitsgruppe Empfehlungen für die Fortführung der „Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards“ erarbeitet. Diesen haben sich die Mitglieder nun angeschlossen und ihre Selbstverpflichtung erneuert. Angesichts der positiven Entwicklungen in der Gleichstellung sollen die Berichte zur Umsetzung der Standards verschlankt werden, die Mitglieder wollen künftig alle zwei bis drei Jahre qualitative Berichte zu wechselnden Schwerpunktthemen einreichen.

Vorstand und Präsidium der DFG begrüßten bei der Jahresversammlung den inzwischen hohen Stellenwert der Gleichstellung in den Mitgliedseinrichtungen wie auch im Wissenschaftssystem. Dennoch gebe es weiterhin Handlungsbedarf: „Die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Wissenschaft ist noch nicht erreicht. Das bedeutet einen Verlust an Exzellenz und Effizienz: Herausragende Forschung kann auf das Potenzial von Wissenschaftlerinnen nicht verzichten“, sagte DFG-Generalsekretärin Dorothee Dzwonnek. „Die Universitäten dürfen in ihren Anstrengungen daher nicht nachlassen, um etwaigen Gewöhnungstendenzen entgegenzuwirken. Die DFG wird ihrerseits das kontinuierliche Monitoring fortführen, zugleich aber auch noch stärker auf ihr eigenes Förderhandeln schauen und ein qualitatives Gleichstellungskonzept erarbeiten, um Gleichstellung und die Vereinbarkeit von Beruf und Partnerschaft oder Familie in Zukunft noch stärker konkret zu fördern.“

Zusätzlich zur Fortsetzung der „Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards“ verabschiedeten die Gremien die Ausarbeitung eines qualitativen Gleichstellungskonzepts und seine Umsetzung bis Ende 2018. Bei der Erstellung des qualitativen Gleichstellungskonzepts will die DFG ihre Förderverfahren und -instrumente auf mögliche strukturelle Hemmnisse hin untersuchen und die Gleichstellung von Männern und Frauen durch geeignete Maßnahmen fördern. Darüber hinaus soll das Förderhandeln auf die Aspekte Karriere und Personalentwicklung sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Partnerschaft oder Familie geprüft werden. Als erste konkrete Maßnahmen beschlossen die Gremien etwa für das Emmy Noether-Programm die Abschaffung der zwölfmonatigen Residenzpflicht im Ausland sowie die Einführung eines zweckgebundenen Familienzuschlags von bis zu 6000 Euro pro Jahr für Kongress- und Forschungsreisen. Darüber hinaus sollen Frauen in allen Verfahren stärker an den Begutachtungsprozessen beteiligt werden.

Bereits im März 2017 hatte die DFG für ihre Entscheidungsgremien und deren Untergremien einen Zielwert von 30 Prozent Wissenschaftlerinnen beschlossen. Diese Zielzahl ist ambitioniert, weil sie deutlich über den derzeitigen Professorinnenanteil von 22 Prozent hinausgeht. Einen Anteil von 22 Prozent hat die DFG in Bezug auf die Beteiligung von Wissenschaftlerinnen in ihren Gremien jedoch ganz überwiegend, abhängig vom Fachbereich, bereits erreicht.

Weiterführende Informationen

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    presse@dfg.de

Die Studie zu Umsetzung und Wirkungsweisen der „Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards“ steht unter:

Die Stellungnahme und Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Forschungsorientierte Gleichstellungsstandards“ sind einzusehen unter

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