Förderlinie Exzellenzcluster: Expertengremium wählt 88 Antragsskizzen für Endrunde aus /Anträge bis 21. Februar, Förderentscheidungen am 27. September 2018 in Exzellenzkommission
In der „Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder“ zur weiteren Stärkung der Spitzenforschung an den Hochschulen in Deutschland sind die ersten Entscheidungen gefallen. Das auf Vorschlag der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und des Wissenschaftsrates (WR) von der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) berufene internationale Expertengremium hat auf seiner Sitzung am 27. und 28. September 2017 in Bonn in der Förderlinie Exzellenzcluster insgesamt 88 Projekte für die Endrunde bestimmt.
Sie wurden aus insgesamt 195 Antragsskizzen ausgewählt, die bis Anfang April dieses Jahres von 63 Hochschulen bei der DFG – die gemäß der Verwaltungsvereinbarung von Bund und Ländern den Wettbewerb in der Förderlinie Exzellenzcluster durchführt – eingereicht und in den vergangenen Monaten in 21 international besetzten Panels nach wissenschaftlichen Qualitätskriterien begutachtet worden waren.
Die nun 88 auf der Basis wissenschaftlicher Qualitätsurteile ausgewählten Skizzen kommen von 41 Hochschulen aus 13 Bundesländern; 26 von ihnen waren von mehreren Universitäten eingereicht worden, darunter drei von drei Universitäten gemeinsam. Rund 40 Prozent der Projekte knüpfen an Exzellenzcluster an, die bereits in der vorausgegangenen Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder gefördert wurden, rund 60 Prozent wurden für den Wettbewerb in der Exzellenzstrategie komplett neu konzipiert.
Rund zwei Drittel der ausgewählten Skizzen sehen die Beteiligung außeruniversitärer Partner vor. Die Mehrzahl der Konzepte ist dabei multidisziplinär angelegt. 19 Prozent der Skizzen haben ihren thematischen Schwerpunkt in den Geistes- und Sozialwissenschaften, 24 Prozent in den Lebenswissenschaften; 26 Prozent der Vorhaben sind überwiegend den Ingenieurwissenschaften zuzuordnen und 31 Prozent den Naturwissenschaften.
Für den weiteren Verlauf des Wettbewerbs sollen die ausgewählten Skizzen nun bis zum 21. Februar 2018 zu Förderanträgen ausgearbeitet und wiederum bei der DFG eingereicht werden. Nach erneuter Begutachtung in international besetzten Panels im Frühjahr 2018 entscheidet am 27. September des kommenden Jahres die Exzellenzkommission darüber, welche Projekte gefördert werden; in ihr sind neben den Mitgliedern des Expertengremiums die für Wissenschaft und Forschung zuständigen Ministerinnen und Minister des Bundes und der Länder vertreten.
Die dann erfolgreichen Exzellenzcluster werden ab 1. Januar 2019 gefördert. Die Förderdauer beträgt sieben Jahre, wobei nach einer erfolgreichen Wiederbewerbung eine zweite Förderperiode von ebenfalls sieben Jahren folgen kann. Für die in der Verwaltungsvereinbarung veranschlagten 45 bis 50 Exzellenzcluster sind dabei jährlich rund 385 Millionen Euro Fördermittel vorgesehen, die zu 75 Prozent vom Bund und zu 25 Prozent vom jeweiligen Sitzland bereit gestellt werden.
Die Entscheidung über die Exzellenzcluster ist zugleich eine der wesentlichen Grundlagen für den Wettbewerb in der Förderlinie Exzellenzuniversitäten, die der Wissenschaftsrat durchführt: Universitäten mit mindestens zwei (bei Verbünden mit mindestens drei) Exzellenzclustern können bis zum 10. Dezember 2018 Anträge für die Förderlinie Exzellenzuniversitäten einreichen; über sie wird nach erfolgten Begutachtungen am 19. Juli 2019 entschieden.
Für die Antragstellung in dieser Förderlinie hat das Expertengremium auf seiner jetzigen Sitzung in Bonn die Antragsmuster verabschiedet. Diese werden in der zweiten Oktoberhälfte auf der Webseite des Wissenschaftsrates veröffentlicht.
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