Die Schwerbehindertenvertretung hat die Aufgabe, die Eingliederung und Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung, gleichgestellten oder chronisch kranken Personen zu fördern, deren Interessen zu vertreten und allen Betroffenen beratend und helfend zur Seite zu stehen.
Den Status, sowie Rechte und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung regeln insbesondere die §§ 177-182 des Sozialgesetzbuch (SGB) IX. Die Vertrauensperson und ihre Stellvertretungen werden von den schwerbehinderten oder gleichgestellten Beschäftigten der DFG gewählt. Die Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung (Vertrauensperson und Stellvertretungen) beträgt 4 Jahre.
Webseite mit Service und Informationen für Menschen mit Behinderungen
E-Mail: | schwerbehindertenvertretung@dfg.de |