In 48 Fachkollegien, die sich in der Amtsperiode 2008-2011 in insgesamt 203 Fächer untergliederten, waren 594 bei der Fachkollegienwahl 2007 gewählte Wissenschaftler*innen tätig.
Die Struktur der Fächer und Fachkollegien wird vom Senat der DFG alle vier Jahre im Rahmen der Vorbereitung jeder Wahl der Mitglieder der Fachkollegien überprüft und - sofern erforderlich - neu festgelegt. Die Struktur der Fächer und Fachkollegien, in denen die bei der Wahl 2007 gewählten Fachvertreter*innen arbeiteten, war in der Amtsperiode 2008 bis 2011 wie folgt:
Nach der Rahmengeschäftsordnung hatten die folgenden Fachkollegien festgelegt, sich regelmäßig in Sektionen aufzuteilen. Zu den Mitgliedern des Fachkollegiums insgesamt sowie zu der Fachsystematik siehe oben (verlinkte Gesamtübersichten).
Bei der Online-Wahl der Mitglieder der Fachkollegien 2007 haben 36.313 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ihren elektronischen Stimmzettel abgegeben.
Von diesen abgegebenen Stimmzetteln waren 35.811 gültig und 502 ungültig. Aktiv Wahlberechtigte konnten mit ihrem Stimmzettel bis zu sechs Stimmen auf Kandidierende aus allen Fächern und Fachkollegien verteilen und dabei einer Kandidatin oder einem Kandidaten bis zu drei Stimmen geben. Mit allen 35.811 gültigen Stimmzetteln wurden 207.224 Stimmen online abgegeben, die sich auf die 1.363 Kandidierenden verteilt haben. Die Wahlbeteiligung belief sich auf knapp 38,6%.
Aus allen Kandidierenden wurden so die 594 Mitglieder der neuen Fachkollegien gewählt. Der Anteil der gewählten Wissenschaftlerinnen hat sich im Vergleich zu den letzten Wahlen deutlich erhöht, und zwar von 12 auf 16,8 Prozent. Das endgültige Wahlergebnis wurde am 05.02.2008 durch Mitteilung an den Senat festgestellt und danach im Internet veröffentlicht. Das vorläufige Wahlergebnis war am 06.12.2007 im Internet bekannt gegeben worden.
Die Wahlorganisation der DFG hat im Oktober 2007 insgesamt 112 Wahlstellen Wahlunterlagen zur Ausgabe an wahlberechtigte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zur Verfügung gestellt. Für die nicht an Wahlstellen tätigen Wahlberechtigten, sogenannte Einzelwählende, hat die DFG die Aufgaben einer Wahlstelle wahrgenommen. Um auch noch Nachmeldungen von wahlberechtigten Personen während der Wahlfrist berücksichtigen zu können, wurden den Wahlstellen mehr Wahlunterlagen zur Verfügung gestellt, als nach Angabe der Wahlstelle gegenüber der DFG erforderlich waren.