Mitglieder tauschen sich über Erreichtes aus und legen Themen für 2022 fest / neue Arbeitsgruppen haben die Arbeit aufgenommen
Am 25. Februar 2021 fand die virtuelle Plenarsitzung der Ständigen Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe (MAK-Kommission) statt. Nachdem die als Präsenzsitzung geplante Sitzung im Jahr zuvor aufgrund der Pandemiesituation ausfallen musste, konnte die Arbeit der Kommission inzwischen durch Nutzung virtueller Formate weitgehend vollständig fortgesetzt werden. Auch die drei neuen Arbeitsgruppen „Entzündung“, „Epidemiologie und Statistik“ und „Neurotoxizität“ konnten trotz dieser Einschränkungen die Arbeit aufnehmen. Themenspezifisch erleichterte das virtuelle Format sogar die Effizienz der Besprechungen, weil komplexe Themen zeitlich gestaffelt und in kleinen Untergruppen diskutiert und somit noch besser vorbereitet werden konnten. Hinzu kommt, dass die Einbindung ausländischer Expert*innen auf diese Weise leichter gelang. So konnten beispielsweise Herr Prof. Dr. Bas Blaauboer und Frau Dr. Nynke Kramer von der Universität in Utrecht, als international anerkannte Spezialisten auf dem Gebiet der Methodenentwicklung zur Übertragung von In-vitro-Erkenntnissen auf In-vivo-Situationen, für einen Austausch mit der Kommission gewonnen werden. Die Vorsitzende der Kommission, Frau Prof. Dr. Hartwig, äußerte sich sehr beeindruckt von der unter diesen besonderen Umständen geleisteten Arbeitsdichte und der hohen Qualität der Zusammenarbeit in der Kommission. „Es macht gerade richtig Spaß und wir kommen gut voran“, so Andrea Hartwig, „obwohl wir natürlich alle die persönlichen Treffen sehr vermissen“.
Die Plenarsitzung dient der Zusammenführung der Arbeitsergebnisse der Kommission, die in unterschiedlichen Arbeitsgruppen im vergangenen Jahr erarbeitet werden konnten. Insgesamt wurden 31 Stoffe bewertet, 17 MAK- und BAT-Werte abgeleitet und mögliche krebserzeugende, keimzellmutagene, sensibilisierende und hautresorptive Eigenschaften markiert. Die Herleitung dieser Ergebnisse wurde umfassend dokumentiert und ist für die Wissenschaft und Öffentlichkeit nach Abschluss der Kommentierungsphase auf der mit der Unterstützung der ZB MED neu aufgebauten Plattform offen zugänglich. Zusätzlich wurden 16 Methoden zum Nachweis der Stoffe etabliert, beschrieben und publiziert.
In Begleitung zu diesen Substanz-spezifischen Arbeiten der Kommission wurden im vergangenen Jahr zwei übergeordnete, konzeptionelle Themen vertieft und entsprechende Empfehlungen veröffentlicht.
Eine dieser konzeptionellen Arbeiten befasst sich mit Richtlinien bezüglich einer Kanzerogen-Einstufung bzw. Nichteinstufung von Substanzen mit positivem Tumorbefund in Tierstudien. Eine weitere betrifft eine differenzierte Risikobewertung von genotoxischen Kanzerogenen im Niedrigdosisbereich in Zusammenarbeit mit der Ständigen Senatskommission zur gesundheitlichen Bewertung von Lebensmitteln (SKLM). Im diesjährigen Plenarvortrag vertiefte Frau Hartwig die Frage, wie die neuen konzeptionellen Ansätzen der Risikobewertung genotoxischer Kanzerogene in die praktische Arbeit der Kommission Eingang finden können.
Eine sehr interessante Möglichkeit der Zusammenarbeit hat sich im letzten Jahr für die Kommission ergeben, nachdem ein Austausch mit Prof. Dr. Carsten Reinhardt, ein Historiker der Universität Bielefeld, stattfinden konnte. Herr Reinhardt befasst sich in seiner Forschung unter anderem mit der historischen Bedeutung der MAK-Kommission bei der Festlegung von Grenzwerten im Spannungsfeld zwischen Forschung, Industrie und Politik.
Dabei zeigte sich noch einmal eindrucksvoll wie viele strukturelle und prozessorientierte Veränderungen die Kommission im Laufe der Jahrzehnte durchlaufen hat, um den Beitrag zu den gesetzlichen Regelungen im Arbeitsschutz einerseits zu optimieren und andererseits die wissenschaftliche Freiheit und Unabhängigkeit zu erhalten.
Für die Ständige Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe geht mit der Plenarsitzung ein ungewöhnliches und inhaltlich vielfältiges Jahr zu Ende.