Tierschutz ist in vielen europäischen Ländern ein wichtiges gesellschaftliches Thema. Aus diesem Grund wurde die Richtlinie 2010/63/E (Richtlinie zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere) erlassen. Maßgeblich für die rechtlichen Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit Tierversuchen ist in Deutschland das Tierschutzgeset (TierSchG) und die auf seiner Grundlage erlassene Tierschutzversuchstierverordnun (TierSchVerV). Die Anpassung an Europäisches Recht erfolgte im Versuchstierbereich durch die Novellierung des Tierschutzgesetzes im August 2013. In Deutschland ist somit der Tierschutz auf hohem Niveau gesichert.
Die konkreten Voraussetzungen für die Genehmigung und Durchführung von Tierversuchen sind im TierSchG normiert. Hier werden beispielsweise die Voraussetzungen beschrieben, unter denen Tierversuche überhaupt stattfinden und unter welchen Voraussetzungen Tierversuche einer Genehmigung oder einer Anzeige bedürfen. Zudem sind im TierSchG die sicherzustellenden Bedingungen für Versuchstiere geregelt als auch die personellen Voraussetzungen der an den Versuchen beteiligten Personen niedergelegt. Tierexperimentell arbeitende Institutionen sind darüber hinaus verpflichtet, einen Tierschutzbeauftragten mit der entsprechend fachlichen Qualifikation und Befugnis zu benennen. Die Einrichtungen, in denen Tierversuche durchgeführt werden, unterliegen der Kontrolle durch die zuständigen Behörden.