(18.08.21) Physics Today meldete Ende Juli 2021 die Auslagerung und Bündelung der Kommerzialisierungspotenziale von an 15 US-amerikanischen Forschungshochschulen gehaltenen Patenten in einem University Technology Licensing Program (UTLP). Es hieß: „Fifteen prestigious universities have agreed to jointly license the patents they own in three physical sciences fields, aiming to become a one-stop shop where large tech companies can negotiate agreements to use their intellectual property.” Die drei Felder der Zusammenarbeit seien Big Data, Internet of Things und Autonomous Vehicles. Die 15 im UTLP zusammenarbeitenden Hochschulen heißen University of California (UC) Berkeley, UC Los Angeles, Brown, Caltech, Columbia, Cornell, Harvard, Northwestern, Princeton, State University of New York Binghamton, Yale und die Universities of Illinois, Michigan, Pennsylvania, und Southern California.
UTLP baue auf einer im September 2020 geschlossene Übereinkunft zwischen UC Berkeley und UC Los Angeles auf und habe bereits im Januar mit einer „Anti-Trust“-Bescheinigung des Justizministeriums die wichtige formalrechtliche Hürde genommen, dass UTLP kein den Wettbewerb behinderndes Kartell darstelle. UTLP solle zum einen leisten, dass sich Unternehmen, die an der Entwicklung bestimmter Produkte interessiert seien, möglichst viele der dafür benötigten Patente in einem Bündel und von einem Anbieter erhalten könnten und sich nicht mühsam an verschiedenen Orten nach relevantem Intellectual Property (IP) umschauen müssten. Für die Hochschulen wäre das Problem ein Stück weit gelöst, dass IP oft ungenutzt bliebe und den Hochschulen entsprechende Einnahmen aus der Lizensierung entgingen.
Trotz dieses augenscheinlichen „win-win“ gäbe es Kritik an dem Projekt, vor allem im Hinblick auf eine fadenscheinige Ausnutzung von Patentschutz durch das UTLP in einer Art, die durch sog. „patent trolls“ zu einer mittlerweile berüchtigten Praxis geworden seien. Ein solcher Patent Troll, technisch als „nonpracticing entity“ (NPE) bezeichnet, würde Technologieunternehmen mit Klagedrohungen wegen vermeintlicher Verletzung von geschütztem geistigem Eigentum überziehen, selbst wenn sie sich nicht im Besitz des Trolls befinden und die Aussichten auf eine richterliche Bestätigung der Relevanz des eingeklagten IP für das jeweilige Produkt gering seien. Oft würden dann unnötige Patente lizensiert, um kostspieligen Rechtsstreitigkeiten aus dem Weg zu gehen. Noch bevor UTLP eine einzige Lizenz habe ausstellen können, sei daher nur wenig überraschend von der Electronic Frontier Foundation (EFF), einer einflussreichen Lobby-Organisation für digitale Rechte, der Vorwurf erhoben worden, es handele sich um einen Patent Troll. Seitens UTLP setze man sich gegen diesen Vorwurf mit den Argumenten zur Wehr, dass man ausschließlich an den Mitgliedseinrichtungen gewonnenes IP vertrete und dass sich das Angebot vor allem an Großunternehmen richte. Letzteres sei allenfalls ein Hilfsargument, zumal sich UTLP nicht auf eine klare Definition seines Kundenkreises festlegen wolle, doch helfe auch ein Hilfsargument: Mit Großunternehmen hätte das UTLP vor allem Kunden, die die Hochschulen in vielfältiger Art unterstützten und die man nicht als Patent Troll verärgern wolle. Zudem seien Hochschulen allgemein sehr an ihrem guten Ruf interessiert und würden ihn nicht durch fragwürdige Lizenzforderungen riskieren, was auch Unified Patents bestätige, eine Organisation zur Bekämpfung von Patent Trollen.
Das Ziel des UTLP sei es, genau die juristischen Fallstricke vermeiden zu helfen, die bislang die optimale Zusammenarbeit zwischen Herstellung und Nutzung geistigen Eigentums behinderten: „The fact of UTLP’s formation indicates the universities’ desire to avoid litigation. (...) For their part, big tech companies could view the new entity as an opportunity to reduce the risk of litigation, however slight that may be.” Orin Herskowitz, verantwortlich für IP und Technologie-Transfer an der Columbia University, sieht im UTLP ein aussichtsreiches Experiment und die Möglichkeit, es auf andere Bereiche auszudehnen und auch anderen Hochschulen einen Zugang zu gewähren, der dadurch versüßt sei, dass 15% der Lizenzeinnahmen ganz brüderlich, also ohne Rücksicht auf die Herkunft der lizensierten Patente, unter den Mitgliedshochschulen verteilt würden.