(11.06.13) Im Rahmen der bestehenden Vereinbarung der Russischen Stiftung für Geistes- und Sozialwissenschaften (RGNF) mit der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat die russische Partnerorganisation die Förderung von gemeinsamen deutsch-russischen Forschungsvorhaben für das Jahr 2014 im Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften angekündigt.
Bis zum 30.09.2013 können russische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ihre Anträge bei RGNF in folgenden Verfahren einreichen:
gemeinsame wissenschaftliche Projekte mit einer Förderdauer von einem Jahr, die durch bilaterale Workshops (Konferenzen und Seminare) sowie Auslandsreisen und Gastaufenthalte dem Aufbau und der von Kooperationen dienen;
gemeinsame wissenschaftliche Projekte mit einer Förderdauer von bis zu drei Jahren, die von einer Gruppe (zwischen einem und zehn Teilnehmern pro Seite) russischer und in Deutschland tätiger Wissenschaftler durchgeführt werden;
gemeinsame russisch-deutsche Expeditionen, Feldforschungsprojekte, Laborexperimente und wissenschaftlich restauratorische Arbeiten.
Deutsche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler haben dadurch die Möglichkeit ihre DFG-Anträge für Sachbeihilfen (nach Merkblatt 50.01) sowie auf Gewährung einer Unterstützung zum Aufbau internationaler Kooperationen mit Russland (nach Merkblatt 1.813) durch die russische Partnerorganisation kofinanzieren zu lassen. Voraussetzung dafür ist, dass beide Kooperationspartner unabhängig voneinander ihre Anträge bei der jeweils zuständigen Förderorganisation gemäß den dortigen Anforderungen einreichen, d.h. die deutsche Seite bei der DFG und die russische Seite bei der RGNF. Eine Finanzierung der bilateralen Kooperationsprojekte erfolgt nur, wenn beide Organisationen eine positive Förderentscheidung treffen. Dabei ist eine unilaterale Förderung eines der beiden Projektteile nicht möglich.