(30.06.14) Im Rahmen der bestehenden Vereinbarung der Russischen Stiftung für Geistes- und Sozialwissenschaften (RFH) mit der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat die russische Partnerorganisation die Förderung von gemeinsamen deutsch-russischen Forschungsvorhaben für das Jahr 2015 im Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften angekündigt.
Bis zum 15.09.2014 können russische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ihre Anträge bei RFH in folgenden Verfahren einreichen:
Deutsche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler haben dadurch die Möglichkeit ihre DFG-Anträge für Sachbeihilfen (nach Merkblatt 50.01) durch die russische Partnerorganisation kofinanzieren zu lassen. Voraussetzung dafür ist, dass beide Kooperationspartner unabhängig voneinander ihre Anträge bei der jeweils zuständigen Förderorganisation gemäß den dortigen Anforderungen einreichen, d.h. die deutsche Seite bei der DFG und die russische Seite bei der RFH. Eine Finanzierung der bilateralen Kooperationsprojekte erfolgt nur, wenn beide Organisationen eine positive Förderentscheidung treffen. Dabei ist eine unilaterale Förderung eines der beiden Projektteile nicht möglich.