Gleichstellungsbeauftragte der DFG-Geschäftsstelle

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft hat sich zum Ziel gesetzt, die Gleichstellung von Männern und Frauen zu verwirklichen, bestehende Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts, insbesondere Benachteiligungen von Frauen, zu beseitigen und künftige Benachteiligungen zu verhindern, sowie die Familienfreundlichkeit und die Vereinbarkeit von Familie, Pflege- und Berufstätigkeit für Frauen und Männer zu verbessern. Eine ausgewogene Beschäftigung beider Geschlechter und deren Chancengleichheit, sowie die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf werden gemäß dem Zertifikat des Audits „Beruf und Familie" der Hertie-Stiftung gefördert.

Die Erreichung dieses Zieles soll durch die Anwendung der „Grundsätze für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Geschäftsstelle der DFG (Gleichstellungsgrundsätze)“ unterstützt werden. Diese Grundsätze für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Geschäftsstelle der DFG sind Bestandteil der internen Geschäftsordnung I der Deutschen Forschungsgemeinschaft und beinhaltet neben Benachteiligungsverboten und Maßnahmen zur gleichstellungsfördernden Personalentwicklung auch eine Selbstverpflichtung der Deutschen Forschungsgemeinschaft, auf allen Beschäftigungsebenen und in allen Funktionen den Anteil des jeweils unterrepräsentierten Geschlechts zu erhöhen. Ein wesentlicher Abschnitt ist der Gleichstellungsbeauftragten gewidmet.

Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt bei allen personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen mit, die die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Vereinbarkeit von Familien und Erwerbstätigkeit sowie den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz betreffen. In diesem Sinne berät und unterstützt sie einzelne Beschäftigte der DFG. Sie ist zur Durchführung ihrer Aufgaben mit umfassenden Informations- und Mitwirkungsrechten ausgestattet worden. Dazu gehören im Speziellen das Recht auf frühzeitige Unterrichtung und Teilnahme an allen Entscheidungsprozessen in personellen, organisatorischen und sozialen Angelegenheiten.

Die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten fand im Januar 2024 statt. In geheimer Wahl wählten die weiblichen Beschäftigten Frau Dr. Eva-Maria Sprengard, die durch die Bestellung am 14.02.2024 das Amt der Gleichstellungsbeauftragten antrat. Ihre Stellvertreterin ist Frau Dr. Gerit Sonntag.

Die Unterstützung der weiblichen und männlichen Beschäftigten, vor allem mit Familienpflichten, ist eine der wichtigsten Aufgaben.

Kontakt

Gleichstellungsbeauftragte: Dr. Eva-Maria Sprengard
E-Mail: Gleichstellungsbeauftragte@dfg.de
Telefon: 0228 / 885-2029
Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte: Dr. Gerit Sonntag
E-Mail: Gleichstellungsbeauftragte@dfg.de
Telefon: 0228 / 885-3021