Die Entscheidung, ob ein Forschungsvorhaben gefördert wird, beruht auf dem Wettbewerbsprinzip. Die DFG hat ein mehrstufiges Verfahren entwickelt, um unter allen eingegangenen Anträgen die besten Projekte zu fördern.
Das Entscheidungsverfahren basiert auf der Trennung von Begutachtung, Bewertung und Entscheidung. Eine wesentliche Rolle spielen immer die von den Communities gewählten Wissenschaftlern*innen in den Fachkollegie. Die Abläufe unterscheiden sich für Anträge in der Einzelförderun von denen in Koordinierten Programme.
Jede Entscheidung über einen Förderantrag erfolgt am Ende durch eine oder aufgrund einer Entscheidung des Hauptausschusses oder ein anderes DFG-Entscheidungsgremium.
Die DFG-Geschäftsstelle koordiniert diese Verfahren.