Im Rahmen der Erkenntnistransfer-Förderoptionen werden wissenschaftliche Fragestellungen gemeinsam mit einem Anwendungspartner (gewerbliches Unternehmen oder eine nichtgewerbliche, gemeinnützige Einrichtung) im vorwettbewerblichen Bereich bearbeitet.
Ziel ist es, wissenschaftliche Erkenntnisse und Ergebnisse der Grundlagenforschung in Anwendung zu bringen.
Aus den Projekten sollen sich auch Impulse für neue wissenschaftliche Fragestellungen in der Grundlagenforschung ergeben.
Die DFG bietet drei verschiedene Erkenntnistransfer-Förderoptionen an, welche sich hinsichtlich der erforderlichen Antragsvoraussetzungen unterscheiden, um bestmögliche Zugangsvoraussetzungen und Bedingungen für eine erfolgreiche Bearbeitung zu realisieren.
*Wissenschaftspartner = bei der DFG antragsberechtigte Wissenschaftler*innen an Universität, HAW oder FH und außeruniversitären Forschungseinrichtungen.
*Hochschulpartner = bei der DFG antragsberechtigte Wissenschaftler*innen an Universität, HAW oder FH und außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit Ausnahme von Fraunhofer.
Eine Übersicht aller DFG-geförderten Projekte mit Bezug zu Erkenntnistransfer erhalten Sie in unserem Informationssystem GEPRIS:
E-Mail: | erkenntnistransfer@dfg.de |
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