Schmuckbild: Umgang mit Forschungsdaten - Forschungsförderung

Informationen zur Antragstellung Transfer HAW/FH PLUS

Voraussetzung für die Beantragung eines Projektes in der Förderoption Transfer HAW/FH PLUS sind transferfähige Forschungsergebnisse, die in Vorarbeiten mit grundlagenwissenschaftlichem Charakter, aber ohne DFG-Förderung, gewonnen wurden. Die Vorarbeiten werden in einer dem Antrag vorgeschalteten Skizzenphase daraufhin geprüft. Die Qualität der Vorarbeiten soll i.d.R. durch entsprechende Publikationen nachgewiesen werden.

Zielgruppe sind Wissenschaftler*innen, die an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) oder Fachhochschulen (FH) tätig sind und die an den Vorarbeiten beteiligt waren. Waren mehrere Personen an den Vorarbeiten beteiligt, so können mit Zustimmung der übrigen mitverantwortlich Beteiligten auch einzelne Personen das Transfer HAW/FH PLUS-Projekt beantragen.

Die Antragstellung ist nur noch zum 31. März 2025 möglich. Das gilt auch für überarbeitete Anträge. Dafür wird eine bis zum 30. Juni 2024 eingereichte Skizze vorausgesetzt. Sollten Sie bisher keine Skizze eingereicht haben, ist auch keine Antragstellung mehr möglich. Die eingereichten Skizzen werden in den nächsten Monaten bewertet.

Bitte beachten Sie:

  • Sollte ein DFG-gefördertes Vorprojekt vorliegen, entfällt die Skizzenphase und die Anträge auf ein Erkenntnistransferprojekt können im regulären Verfahren eingereicht werden.
  • Für die Ausarbeitung der Anträge gelten die allgemeinen Vorgaben für Erkenntnistransferprojekte. Insbesondere wird auf die nachfolgenden Punkte hingewiesen.

Anwendungspartner können sowohl Industrieunternehmen/gewerbliche Partner als auch Partner aus dem öffentlichen/nichtgewerblichen Bereich sein. Der Anwendungspartner muss eine angemessene Eigenleistung vor allem durch eine inhaltliche und personelle Beteiligung erbringen.

Den Kern eines Transfer HAW/FH PLUS-Projekts bildet das gemeinsame Arbeitsprogramm von wissenschaftlichen und Anwendungspartnern, das die konkreten Aufgaben der Beteiligten (mit entsprechenden Arbeitszeitanteilen) aufzeigt. Damit soll ersichtlich werden, dass alle Partner eine angemessene Eigenleistung, insbesondere im Hinblick auf Inhalt und Personal, erbringen.

Dem Antrag muss ein bereits von allen Vertragspartnern unterschriebener Kooperationsvertrag zwischen der Forschungseinrichtung der Antragsteller*in und dem Anwendungspartner beigefügt werden, der insbesondere Regelungen zum Umgang mit Arbeitsergebnissen, Nutzungsrechten und Veröffentlichungsrechten umfasst. Hierfür stehen Musterverträge zur Verfügung.

Weitere Informationen

Bitte beachten Sie bei der Erstellung von Antragsskizzen und Anträgen die zum 02.09.2022 vorgenommenen Änderungen im Leitfaden für Antragstellende und in der Vorlage für Antragsskizzen.

Unterlagen für die Anträge

Bitte nutzen Sie für alle Anfragen folgende E-Mail-Adresse:

Postfach Erkenntnistransfer
E-Mail: erkenntnistransfer@dfg.de

Weitere Ansprechpersonen:

Dr.-Ing. Wieland Biedermann
E-Mail: erkenntnistransfer@dfg.de
Christiane Mohren
E-Mail: erkenntnistransfer@dfg.de