Schmuckbild: Erkenntnistransfer - Transfer FH/HAW PLUS

Transfer HAW/FH PLUS

Erkenntnistransferprojekte in der Förderoption Transfer HAW/FH PLUS können von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) und Fachhochschulen (FH) beantragt werden. Diese speziell auf HAW und FH ausgerichtete Förderoption besteht bis Ende 2024.

Die Erkenntnisse, auf denen das Erkenntnistransferprojekt aufbauen soll, beruhen im Gegensatz zu regulären Erkenntnistransferprojekten nicht auf den Ergebnissen DFG-geförderter Vorarbeiten. Sie müssen jedoch grundlagenwissenschaftlichen Charakter haben und einen engen thematischen Bezug zum geplanten Projekt aufweisen. Die Erkenntnisse sind in ihrer wissenschaftlichen Qualität nachvollziehbar zu belegen, insbesondere durch entsprechende Publikationsleistungen.

Die Qualität und die grundsätzliche Eignung der Vorarbeiten sowie die Transferidee werden im Rahmen einer Skizzenphase geprüft, die dem späteren, regulären Antrag auf Erkenntnistransfer vorgeschaltet ist. Für diesen Antrag gelten dann die üblichen Grundsätze für eine Transferförderung durch die DFG.

Bei Erkenntnistransferprojekten handelt es sich um Projekte im vorwettbewerblichen Bereich, in denen eine wissenschaftliche Fragestellung gemeinsam mit einem Anwendungspartner (gewerbliches Unternehmen oder eine nichtgewerbliche, gemeinnützige Einrichtung) bearbeitet wird.

DFG-Förderung für HAWs und FHs

Die meisten Förderprogramme der DFG stehen für Wissenschaftler*innen an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAWs) und Fachhochschulen (FHs) offen. Die DFG lädt ein, die etablierten wie neu entwickelten Fördermöglichkeiten zu nutzen.

Wichtiger Hinweis vor der Antragstellung: überarbeitete Empfehlungen zur guten wissenschaftlichen Praxis

Grundsätzlich dürfen Fördermittel der DFG nur an Einrichtungen vergeben werden, die die im Kodex zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis niedergelegten Leitlinien (Ebene eins) und ihre Erläuterungen (Ebene zwei) rechtsverbindlich umgesetzt haben.

Wenn eine Einrichtung noch keine Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis für sich umgesetzt hat, können bewilligte Mittel aus Neu- oder Fortsetzungsanträgen daher grundsätzlich erst nach Umsetzung des Kodex ausgezahlt werden.

Für Einrichtungen mit bereits existierenden Umsetzungen von Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis auf Grundlage der DFG-Denkschrift bestand zur Umsetzung des Kodex eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2023.

Hinweise zur Umsetzung sowie eine zitierfähige PDF-Version des Kodex finden Sie unter

Für Rückfragen und Erläuterungen zu diesem Komplex wenden Sie sich bitte an das Team I-FK-3 unter

Bitte nutzen Sie für alle Anfragen folgende E-Mail-Adresse:

Postfach Erkenntnistransfer
E-Mail: erkenntnistransfer@dfg.de

Weitere Ansprechpersonen:

Dr.-Ing. Wieland Biedermann
E-Mail: erkenntnistransfer@dfg.de
Christiane Mohren
E-Mail: erkenntnistransfer@dfg.de