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Angehörige des auf Leitungsebene einer bestimmten Disziplin unterrepräsentierten Geschlechts

Für das Budget für Sprecher*innen beachten Sie bitte die Angaben in DFG-Vordruck 52.12 (Modul Koordinierung).

Voraussetzung für die Antragstellung ist, dass die leitende Person des Verbundes dem in der jeweiligen Disziplin auf Leitungsebene unterrepräsentierten Geschlecht angehört. Disziplin umfasst hier die einzelnen DFG-Fachgebiete. 

Derzeit sind in allen Fachgebieten Professorinnen unterrepräsentiert, so dass Sprecherinnen von Forschungsverbünden aller Fachgebiete das Budget beantragen können vgl. letzte Spalte der folgenden Tabelle. 

Die Tabelle ist dem Chancengleichheits-Monitoring Bericht 2024 der DFG (Seite 6 Tab. 1) entnommen. Die Abbildung steht Ihnen auch als PDF-Dokument und im PNG-Format zur Verfügung. Die Tabelle wird jährlich im Frühjahr aktualisiert. Ein ausgeglichenes Geschlechterverhältnis wird bei 50 % +/- 5 Prozentpunkten angenommen.

Chancengleichheit-Monitoring 2024: Wissenschaftler*innen an deutschen Hochschulen (Tabelle 1)

Wissenschaftler*innen an deutschen Hochschulen / Datenbasis und Quelle: Statistisches Bundesamt (DESTATIS): Bildung und Kultur. Personal an Hochschulen 2021. Sonderauswertung zur Fachserie 11, Reihe 4.4. Statistisches Bundesamt (DESTATIS): Statistik der Promovierenden 2021. Berechnungen der DFG.

Der Erweiterten Vorstand der DFG hat Anpassung bei der Antragsberechtigung für das Budget für Sprecher*innen beschlossen. Datengrundlage dafür ist weiterhin die des Statistischen Bundesamtes. Grundlage für die Bestimmung der Unterrepräsentanz ist nun die Beteiligung von Professor*innen je Fachgebiet (14 DFG-Fachgebiete wie Geisteswissenschaften, Sozial- und Verhaltenswissenschaften, Biologie usw.), die der letzten Spalte der o.g.  Tabelle zu entnehmen sind. Durch die Anpassung wird nicht nur das Verfahren für Antragsteller*innen vereinfacht. Es passt so nun auch besser zu den Verfahren und der sonst üblichen Systematik bei der DFG. Bisher wurde die Gruppierung von Professorinnen und Professoren in Destatis-Lehr- und Forschungsbereiche herangezogen, was sich in der Praxis aber als unpraktikabel und nicht passend erwiesen hat. 

Diese Änderung und das Abstellen auf das Fachgebiet gilt fortan für Neu- und Fortsetzungsanträge in Forschungsgruppen, Klinischen Forschungsgruppen, Kollegforschungsgruppen sowie Schwerpunktprogrammen (Stichtag 01.11.2024). Für Forschungsimpulse gilt dies für alle Skizzen und Anträge, die ab 2025 eingereicht werden, für Graduiertenkollegs für Anträge, die im Juni 2025 und für Sonderforschungsbereiche für Anträge, die im Mai 2025 in den jeweiligen Bewilligungsausschüssen entschieden werden. 

Zusatz- oder Nachanträge von Sprecherinnen aus laufenden Verfahren aufgrund der geänderten Antragsberechtigung können nicht gestellt werden, jedoch wenn während der Laufzeit des Verbundes eine Person des in dem betroffenen Fachgebiet auf Leitungsebene unterrepräsentierten Geschlechts die Leitung des Verbundes übernimmt.

Kontakt

Postfach Chancengleichheit
E-Mail: chancengleichheit@dfg.de