Information für die Wissenschaft Nr. 37 | 6. Juni 2019

Nationale Forschungsdateninfrastruktur – Ausschreibung 2019 für die Förderung von Konsortien

Bund und Länder haben im November 2018 den Aufbau einer Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) beschlossen. In der NFDI sollen Datenbestände in einem aus der Wissenschaft getriebenen Prozess systematisch erschlossen, langfristig gesichert und entlang der FAIR-Prinzipien über Disziplinen- und Ländergrenzen hinaus zugänglich gemacht werden. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) lädt mit dieser Ausschreibung zur Antragstellung für die Förderung von NFDI-Konsortien ein.

Forschungsdaten nehmen durch den digitalen Wandel zunehmend eine Schlüsselrolle in den Wissenschaften ein. Dies gilt insbesondere für ihre Rolle in den empirisch ausgerichteten Wissenschaften. Fachübergreifend lässt sich ein stetiger und rasanter Zuwachs an Forschungsdaten beobachten. Je nach Fragestellung und fachlichem Kontext kann in einem Forschungsprojekt potenziell auf sehr große Mengen bestehender Daten zugegriffen werden. Gleichzeitig erzeugen und hinterlassen Forschungsprojekte wiederum enorm wachsende Datenbestände, die einen wichtigen Teil der Ergebnisse darstellen. Die langfristige Archivierung und Bereitstellung von Forschungsdaten sowie Prozesse zu ihrer Qualitätssicherung verbessern die Qualität und Nachvollziehbarkeit von Forschungsergebnissen und eröffnen wichtige Anschlussmöglichkeiten für weitere Forschung und Innovation. Deshalb müssen Forscherinnen und Forscher sowie wissenschaftliche Einrichtungen Voraussetzungen für die Zugänglichkeit und eine vielfältige akademische Nachnutzbarkeit von Forschungsdaten schaffen, indem sie verbindliche Absprachen zu Standards treffen sowie interoperable Dienste und verlässliche, einfach zu nutzende und sichere Infrastrukturen verfügbar machen.

In der NFDI kommt den Konsortien, in denen Nutzerinnen und Nutzer eng mit Einrichtungen der Informationsinfrastrukturen zusammenwirken, eine besondere Verantwortung zu. Als Kernkomponente der NFDI gewährleisten Konsortien, dass die für die Arbeit mit Forschungsdaten bereits verfügbaren oder noch zu entwickelnden Dienste und Strukturen den fachlichen und/oder methodischen Bedarfen der Wissenschaften dauerhaft gerecht werden. Dazu stimmen Konsortien die (Weiter-)Entwicklung der entsprechenden Infrastrukturen eng mit der jeweils einschlägigen Fachgemeinschaft ab und verabreden darüber hinaus auch untereinander, wie generische Dienste, fachübergreifende Standards und Interoperabilität im Rahmen der NFDI spezifiziert, entwickelt und umgesetzt werden sollen. Auf diese Weise stimulieren Konsortien datenbasierte Erkenntnisprozesse und unterstützen damit das wissenschaftliche Arbeiten. In der NFDI geförderte Konsortien sind über die Konsortialversammlung der NFDI auch formal gemeinschaftlich organisiert.

Informationen zu Anforderungen an NFDI-Konsortien hat der Rat für Informationsinfrastrukturen in seiner Publikation „In der Breite und forschungsnah: Handlungsfähige Konsortien. Dritter Diskussionsimpuls zur Ausgestaltung einer Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) für die Wissenschaft in Deutschland“ umfassend dargestellt.

Bund und Länder beabsichtigen, insgesamt bis zu 30 Konsortien zu fördern. Für die Förderung der Konsortien stehen im Endausbau bis zu 85 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung; in dieser Summe ist die Programmpauschale in Höhe von 22 Prozent bereits enthalten. Damit stehen für die Finanzierung von direkten Projektkosten etwa 70 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Für einzelne Konsortien sind pro Jahr in der Regel 2–5 Millionen Euro inklusive Programmpauschale und somit 1,6–3,9 Millionen Euro für direkte Projektkosten vorgesehen.

Fristen und Antragstellung

Anträge für die Förderung von NFDI-Konsortien können ausschließlich im Rahmen von Ausschreibungen eingereicht werden. Es sind drei Ausschreibungsrunden in den Jahren 2019, 2020 und 2021 vorgesehen. Diese Ausschreibung ruft zur Einreichung von Anträgen in der Ausschreibungsrunde 2019 auf. Sie zielt auf einen Förderbeginn zum 1. Oktober 2020. Anträge können zunächst für einen Förderzeitraum von fünf Jahren gestellt werden.

Um den zum kooperativen Aufbau der NFDI unerlässlichen Vernetzungsprozess zu unterstützen, müssen alle Antragstellenden Absichtserklärungen vorlegen, die über die Homepage der DFG öffentlich zugänglich gemacht werden. Für eine Antragstellung im Jahr 2019 nimmt diese Absichtserklärung die Form einer verbindlichen Voranmeldung an, deren Vorlage für die Antragstellung zwingend ist. Für eine Antragstellung in den Jahren 2020 und 2021 wird eine unverbindliche Absichtserklärung erwartet. Diese können im Jahr der Antragstellung aktualisiert werden. Verbindliche Voranmeldungen für 2019 sind ebenso wie unverbindliche Absichtserklärungen für 2020 und 2021 bis spätestens zum 4. Juli 2019 per E-Mail an nfdi@dfg.de zu senden. Bitte fassen Sie verbindliche Voranmeldungen und unverbindlichen Absichtserklärungen nach dem von der DFG dazu bereitgestellten Formular ab.

Der Antrag ist der DFG-Geschäftsstelle bis zum 15. Oktober 2019 als PDF-Datei über das DFG-Datenaustauschportal zu übermitteln. Hierzu erhält der Sprecher eines Konsortiums nach Eingang der verbindlichen Voranmeldung einen spezifischen Upload-Link.

In der ersten Ausschreibungsrunde werden ausschließlich Anträge entgegengenommen, die einen fachlichen oder methodischen Fokus haben.

Weiterführende Informationen

Die Stellungnahme des NFDI-Expertengremiums zur NFDI-Konferenz finden Sie unter:

Bitte beachten Sie, dass das gesamte Antrags- und Begutachtungsverfahren in englischer Sprache erfolgt.

Bitte entnehmen Sie detaillierte Informationen zur Antragstellung (Antragsberechtigung, Art und Umfang der Förderung sowie Details zum Verfahren usw.) dem Programmmerkblatt:

Die Förderkriterien für NFDI-Konsortien einschließlich weiterer Hinweisen finden Sie unter:

Hinweise zur Abfassung der verbindlichen Voranmeldung beziehungsweise der unverbindlichen Absichtserklärungen finden Sie unter:

Hinweise zur Ausgestaltung von NFDI-Konsortien und ausführliche Informationen zur Gestaltung der Anträge auf Förderung finden Sie im Antragsmuster. Anträge sind gemäß diesem Muster zu strukturieren:

Neben den Anträgen müssen jeweils im Original unterzeichnete Erklärungen zur Antragstellung eingereicht werden. Die Leitungen aller (mit-)antragstellenden Einrichtungen sowie der Sprecher / die Sprecherin sowie alle Co-Sprecher und Co-Sprecherinnen müssen eine Erklärung unterschreiben. Die Erklärungen sollen bis zum 8. November 2019 an die Geschäftsstelle der DFG gesendet werden:

Sie finden die oben genannten Dokumente gesammelt sowie weitere Informationen unter:

Weitere Informationen zur NFDI finden Sie unter:

Die Publikation des Rates für Informationsinfrastrukturen „In der Breite und forschungsnah: Handlungsfähige Konsortien. Dritter Diskussionsimpuls zur Ausgestaltung einer Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) für die Wissenschaft in Deutschland“ finden Sie unter:

In der Geschäftsstelle der DFG stehen Ihnen als Ansprechpersonen zur Verfügung:

Für Beratungsanfragen zu einzelnen Konsortien erreichen Sie eine Ansprechperson unter Tel. +49 228 885-3500 oder Sie können Ihr Anliegen per E-Mail schicken an:

Für Grundsatzfragen zur NFDI: